Zumindest bis Montag dürfte Tesla die neuen Rodungsarbeiten für seine Gigafactory in Grünheide bei Berlin nicht wieder aufnehmen: Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder eine Klage von Gegnern des Tesla-Projekts abgewiesen und einen Anfang der Woche verfügten vorläufigen Stopp der Arbeiten aufgehoben. Doch wie dieses Gericht entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als die nächsthöhere Instanz zunächst, dass die Rodung ruhen muss, bis sein Verfahren abgeschlossen ist.
Hin und Her bei Tesla-Rodung
Darüber informierte das OVG am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung. Zwei Naturschutzverbände hätten „umgehend“ Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Eilantrages gegen die Tesla-Rodung durch das Verwaltungsgericht eingelegt, hieß es darin. Mit einer Zwischenanordnung wolle das Gericht verhindern, „dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird“. Dies ermögliche aber keine Prognose über den Ausgang des eigentlichen Verfahrens.
Ähnlich hatte zuvor die untere Instanz argumentiert und agiert: Nach dem Eilantrag gegen die Rodung von weiteren gut 80 Hektar Wald für die Tesla-Fabrik erließ auch dieses Gericht zunächst eine Stopp-Verfügung, damit die Bäume nicht schon weg sind, wenn die eigentliche Entscheidung fällt. Schon drei Tage später aber war es so weit. Das Gericht erklärte die Vorab-Genehmigung für Tesla für nicht zu beanstanden und gab die Arbeiten wieder frei.
The Administrative Court in Frankfurt(Oder) rejected the urgent request to stop the #GigaBerlin tree clearing.
At 12:45 UTC+1 was no harvester movement visible.
NABU and Grüne Liga preparing next step – Higher Administrative Court. Is Tesla waiting for their descision? pic.twitter.com/R4Oe9KrMeV— Giga Berlin / Gigafactory 4 (@gigafactory_4) December 10, 2020
Etwas überraschend waren am Donnerstag nach dieser Entscheidung allerdings zunächst keine Rodungsarbeiten auf der Baustelle in Grünheide zu sehen. Beobachter vermuteten, dass Tesla zunächst die Entscheidung des OVG abwarte. Denn mit dessen vorläufigem Stopp war angesichts der Vorgehensweise der ersten Instanz zu rechnen.
Gleiches Geschehen im Februar
Zudem gab es ein ganz ähnliches Geschehen schon einmal in diesem Februar, als Tesla die ersten gut 90 Hektar Gigafactory-Wald entfernen ließ. In der ersten Instanz hatten die Gegner damals nicht einmal kurz Erfolg, aber das OVG verfügte wie jetzt ebenfalls zunächst einen Stopp der Arbeiten. Der dauerte aber nur wenige Tage bis zur eigentlichen Entscheidung, die dann zugunsten von Tesla fiel.