Das Tesla Model Y wurde in Deutschland anfangs gern als „Kassenmodell“ bestellt, wie sich als Bezeichnung für die zunächst billigste Version Long Range in Weiß und auch sonst ohne Extras schnell einbürgerte. Begründet war die Zurückhaltung unter anderem durch das deutsche „Dienstwagen-Privileg“, das bei Elektroautos unter 60.000 Euro Listenpreis einschließlich Zusatz-Ausstattung gleich vierfach wirkt. Mittlerweile kann man beim Model Y LR fast alles dazubuchen, was die kurze Aufpreis-Liste hergibt, und bleibt trotzdem darunter. Aber die Preisgrenze für das vierfache Elektroauto-Privileg soll im nächsten Jahr auf 80.000 Euro angehoben werden.
Steuer-Privileg auch für teurere Elektroautos
Wer einen Dienstwagen kauft oder vom Arbeitgeber gestellt bekommt, müsste eigentlich exakt den Anteil der Gesamtkosten dafür als geldwerten Vorteil versteuern, den das Auto nach gefahrenen Kilometern privat genutzt wird. Zur Vereinfachung und laut Kritikern auch zur dauerhaften Förderung der deutschen Auto-Industrie gibt es stattdessen die Möglichkeit, pauschal monatlich 1 Prozent der Brutto-Listenpreises anzusetzen. Für Elektroautos wurde diese Pauschale auf 0,5 Prozent reduziert – und wenn sie unter 60.000 Euro kosten, sogar auf 0,25 Prozent.
Der Sprung von einem weißen Tesla Model Y LR zu einem zum Beispiel in Schwarz konnte steuerlich also auf Dauer weit mehr ausmachen als die Differenz beim Kaufpreis, was die Kassenmodell-Vorliebe gut erklärt. Als Besonderheit der deutschen Förderlandschaft gilt zumindest das verdoppelte Dienstwagen-Privileg (also die Pauschale von 0,5 Prozent) zudem weiterhin auch für Plugin-Hybride, deren direkte Förderung über den Umweltbonus Anfang dieses Jahres abgeschafft wurde.
Nach Berichten von diesem Sommer gab es innerhalb der regierenden Ampel-Koalition rote und grüne Bestrebungen, die Dienstwagen-Besteuerung grundlegend zu reformieren, während die FDP eine verstärkte Elektroauto-Förderung über diesen Weg ablehnte. Eine kleine Reform des Privilegs – in Form einer Ausweitung – soll es ab dem kommenden Jahr jetzt aber offenbar doch geben: Wie zuerst die Publikation electrive entdeckte, ist im aktuellen Entwurf der Bundesregierung für das Wachstumschancen-Gesetz vorgesehen, die Preisgrenze für eine geviertelte Elektroauto-Besteuerung auf 80.000 Euro anzuheben.
Regierung sieht Preise trotz Tesla steigen
Bei Tesla würde man nach mehreren Preissenkungen inzwischen selbst ein Model Y Performance (s. Foto oben) mit allen Extras für weniger bekommen. Allgemein soll die Neuerung laut dem Entwurf dazu dienen, die Elektroauto-Nachfrage zu steigern und dabei „die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden“. Die US-Marke kann damit kaum gemeint sein, aber insgesamt will sich die Bundesregierung diese Ausweitung im nächsten Jahr 70 Millionen Euro an entgangenen Steuereinnahmen kosten lassen und bis 2028 für dann 120 Millionen Euro daran festhalten.
In einem Referenten-Entwurf für das Gesetz aus dem FDP-geführten Finanzministerium von Mitte Juli ist diese Regelung noch nicht enthalten. Bis zur Einigung innerhalb der Regierung auf die aktuelle Fassung dürfte also ein anderes Ressort den Wunsch danach angemeldet und durchgesetzt haben. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die neue Elektroauto-Regelung laut electrive als Irrsinn und erklärte, damit unterstütze die Regierung den weitgehenden Ausstieg deutscher Hersteller aus bezahlbaren Elektroautos. Bei Anhörungen am Montag gab es offenbar keine Einwände dagegen, nächste Woche soll der Bundestag entscheiden.