Beide Supercharger-Stationen von Tesla in Berlin entsprechen nicht den Anforderungen des deutschen Mess- und Eichgesetzes. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung auf die Anfrage eines Linken-Abgeordneten hervor und ist insofern keine Überraschung, als schon im August berichtet wurde, dass sogar sämtliche Tesla-Supercharger sowie viele andere Ladesäulen gegen das Gesetz verstoßen. Für den Rest bei Tesla ist Berlin ebenfalls regulatorisch zuständig – und ließ in der Antwort jetzt zusätzlich wissen, dass das Unternehmen einen „Umrüstplan“ für seine deutschen Supercharger vorgelegt hat und quartalsweise über den Fortschritt berichten muss.
Berlin für alle Supercharger zuständig
In Berlin eröffnete Tesla im September 2020 mit viel politischer Prominenz seinen ersten urbanen Supercharger in Deutschland (s. Foto), der zweite Hauptstadt-Standort folgte in diesem Juli im Ortsteil Kreuzberg. Beide Ladestellen sowie alle anderen von Tesla in Deutschland und weltweit sind schon deshalb nicht rechtskonform, weil sie keine Anzeige für die abgegebenen Kilowattstunden haben, also auch keine, die geeicht sein könnte.
„Derzeit entsprechen nach unserer Kenntnis keine im geschäftlichen Verkehr verwendeten DC-Schnellladesäulen (Supercharger) der Herstellerfirma Tesla dem deutschen Eichrecht“, bestätigt in der Antwort Tino Schopf, Staatssekretär in der Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Anfrage bezog sich zwar nur auf die in der Hauptstadt, aber seit Tesla seinen deutschen Sitz nach Grünheide verlegt hat, ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg für alle Supercharger in Deutschland zuständig.
In der Anfrage, über die am Montag zuerst die Zeitung Tagesspiegel berichtete, wollte der Abgeordnete auch wissen, warum Tesla-Supercharger genehmigt wurden, obwohl sie nicht rechtskonform sind. Das wurden sie gar nicht, lautet die Antwort darauf. Ein Genehmigungsverfahren für Ladesäulen durch die deutschen Eichbehörden sei „nicht vorgesehen und auch nicht möglich“.
Einzelfall-Entscheidung für Tesla
Ende 2021 ist das LME nach Auskunft des Berliner Staatssekretärs für die deutschen Supercharger zuständig geworden. Seitdem würden mit Tesla intensive Gespräche über die Erreichung der Konformität geführt. Das verhinderte aber wie an anderen Standorten in Deutschland nicht, dass in der Zwischenzeit weitere Supercharger-Stationen wie etwa im Juli die in Berlin-Kreuzberg in Betrieb gingen. Dass sie nicht gleich wieder stillgelegt wurden, liegt laut der Antwort daran, dass die Eichbehörden Einzelfall-Entscheidungen unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeit, Verbraucher-Schutz und Infrastruktur-Interessen treffen.
Vorgesehen ist nach Absprachen der deutschen Landesbehörden, dass Verwender nicht konformer Ladesäulen sich selbst anzeigen und einen Umrüstplan vorlegen, erklärt der Staatssekretär weiter. Einen solchen Plan habe Tesla vorgelegt, und das LME lasse sich mindestens quartalsweise über den aktuellen Stand unterrichten. Welche konkreten Schritte der Plan vorsieht und wann, geht aus der Antwort nicht hervor. Nach einer baldigen Umrüstung sieht es jedoch nicht aus, denn in den USA plant Tesla die ersten Supercharger der neuen Generation V4, und von einem Display daran war bislang nichts zu hören oder zu sehen.