Tesla hat im April Klage gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht – wie sich jetzt herausstellt, erfolglos. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens als unzulässig zurück, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Grund für Teslas Klage: Das BAFA hatte die Elektroauto-Limousine Model S für mehrere Monate von der Liste der durch den Umweltbonus – auch bekannt als „Elektroauto-Prämie“ – förderbaren Stromer gestrichen. Im Juli gaben die Beamten die Rückabwicklung bereits ausgezahlter Mittel bekannt: Wer vor dem 6. März 2018 für ein Model S staatliche Kaufprämie erhalten hat, müsse diese zurückzahlen. Es gehe um rund 800 Fälle, etwa 250 weitere Anträge seien aufgrund der Sachlage abgelehnt worden.
Das BAFA wirft Tesla vor, getrickst zu haben. Nach den Umweltbonus-Richtlinien wird der Elektroauto-Kauf nur dann gefördert, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro bestell- und lieferbar gewesen ist. Tesla, so die Behörde, habe das Model S jedoch nicht wie angeboten ausgeliefert.
Tesla sah sich durch die Rückabwicklung der Prämie als benachteiligt und zog vor Gericht. Dieses entschied nun, dass die Überprüfung, ob das Modell ein förderwürdiges Elektroauto sei, die Rechte des Herstellers nicht berühre. Tesla könne das Fahrzeug weiter verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht. Eine Klage sei – wenn überhaupt – nur durch den jeweiligen Autokäufer als Empfänger des staatlichen Zuschusses möglich. Tesla kann nun gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Nach neuen Gutachten und Zusagen von Tesla steht das Model S mittlerweile wieder auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektroautos. Der Umweltbonus kann seit Anfang Juli 2016 beantragt werden. Rein batteriebetriebene Pkw werden mit 4000 Euro bezuschusst, für Hybridautos gibt es 3000 Euro. Die Finanzierung der Förderung übernehmen jeweils zur Hälfte der Staat und der Hersteller.