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Umweltbonus: BAFA nimmt Model S wieder in Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge auf

29. März 2018 | 5 Kommentare

Bild: Tesla

Wir hatten im Dezember letzten Jahres darüber berichtet, dass das Bundesamt für Wirtschafts und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Tesla Model S aus der Liste der Förderfähigen Elektrofahrzeuge genommen hatte, da dieses nicht das Kriterium erfüllen würde, in der Basisversion einen Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro zu haben.

Es gibt zwar ein Model S in der Basisvariante und ohne Komfort-Paket zu einem Netto-Preis von unter 59.000 Euro, dieses sei laut AUTO BILD-Recherche aber gar nicht zu bekommen. Bestellungen, die ohne das Komfort-Paket getätigt werden, sollen angeblich von Tesla storniert werden oder das Fahrzeug wird mit Komfort-Paket zum Basispreis ausgeliefert.

Tesla erklärte in einer Stellungnahme, dass diese Anschuldigungen nicht zutreffen würden. Das Model S 75D sei sehr wohl ohne Komfort-Paket und damit zum Netto-Listenpreis von unter 60.000 Euro erhältlich. Dieses Angebot diene also nicht nur dem Zweck, die Umweltprämie zu erhalten, sondern existiert tatsächlich. Entsprechende Fahrzeuge wurden bereits an Kunden ausgeliefert.

Nun wollte das BAFA den Fall genauer prüfen und hatte dafür vorerst das Model S aus der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge herausgenommen, bis Klarheit geschaffen wurde. Und dies ist mittlerweile offenbar geschehen. Denn wie die aktuelle Liste zeigt (Stand: 26.03.2018), ist das Model S wieder dort aufgeführt. Laut einem Teslamag-Leser, der uns darauf hingewiesen hat, ist dies offenbar mindestens seit dem 06.03.2018 der Fall.

Das BAFA hat nun detaillierter beschrieben, ab wann dieser Umweltbonus gewährt wird. Auf der offiziellen Internetseite heißt es:

Das Tesla-Fahrzeug „Model S“ wurde mit Wirkung vom 06.03.2018 auf die BAFA-Liste aufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass der Bundesanteil am Umweltbonus nur dann gewährt werden kann, wenn Sie als Antragsteller eine verbindliche Bestellung bzw. einen Kauf- oder Leasingvertrag am 06.03.2018 oder später abgeschlossen haben.

Die Antragsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • den Basispreis unter 60.000 Euro
  • das Bestelldatum
  • die Bezeichnung „Model S“
  • die Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets sowie
  • den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.000 Euro.

Passend dazu

Tags: Bundesregierung, Elektroauto, Model S, Prämie, Subventionsprogramm, Tesla

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