Die meisten Software-Update bei den Elektroautos von Tesla sind für ihre Besitzer Grund zur Freude, denn sie beseitigen Fehler und bringen nicht selten neue Funktionen. Ein deutscher Anwalt aber war laut einem aktuellen Bericht mit einer neuen Software für sein Model X so unzufrieden, dass er das Auto an Tesla zurückgeben wollte. In erster Instanz vor dem Münchner Landgericht soll er damit jetzt Recht bekommen haben.
Anwalt wollte frühere Tesla-Software
Der Jurist habe das Tesla Model X in der Performance-Version für eine Kanzlei in Ravensburg gekauft, berichtete am Mittwoch die Süddeutsche Zeitung (SZ). Der Zeitpunkt dafür wird nicht genannt, aber die Bezeichnung „XP 100 D“ und der Preis von knapp 155.000 Euro sprechen dafür, dass der Kauf vor dem Raven-Update im Frühjahr 2019 erfolgte. Zuerst trat laut dem Bericht bei dem Tesla das bekannte Problem der laut werdenden Antriebswellen auf. Offenbar sind sie vor allem bei der Performance-Version von Model X und Model S sowie in hoher Position der verstellbaren Luftfederung der enormen Motor-Kraft nicht gewachsen und machen nach einigen energischen Starts zunehmend Geräusche.
Mittlerweile hat Tesla eine neue Generation dieser Antriebswellen eingeführt, die das Problem beheben soll. Der Anwalt in Bayern aber gab wegen der Geräusche vorher ein Gutachten in Auftrag, wie die SZ weiter berichtete. Parallel dazu akzeptierte er ein Update, das im August 2020 in seinem Tesla angeboten wurde. Nach eigenen Angaben hatte der Kläger sich davon Verbesserungen für das Autopilot-System erhofft, doch stattdessen habe die neue Software die Höhenverstellbarkeit seines Model X eingeschränkt, schreibt die Zeitung. Der Anwalt sah die volle Verstellbarkeit als wichtiges Komfort-Merkmal. Erst forderte er Tesla auf, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, dann stattdessen den Kaufpreis zurück.
Model X soll zurück an Hersteller
Und mit dieser Forderung hat er vor dem Landgericht laut SZ jetzt Recht bekommen. Tesla argumentierte, auch bei Smartphones wisse man vorher nicht, was ein Update bringt. Der Richter aber habe Tesla in der Pflicht gesehen, über die Auswirkungen des Updates auf die Höhen-Verstellung vorab zu informieren, denn gegenüber dem ursprünglichen Zustand werde dem Model X dadurch etwas weggenommen. Also verurteilte er Tesla, das Auto wie vom Kläger verlangt zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten, abzüglich einer Anrechnung der bislang gefahrenen Kilometer. Ob es dabei bleibt, ist allerdings vorerst offen, denn das Unternehmen kann gegen das Urteil noch in die Berufung gehen.