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BAFA fordert Umweltbonus von Käufern eines Model S zurück

Bild: Tesla

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer am 17.07.2018 veröffentlichten Pressemitteilung verkündet, dass man ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das Model S von Tesla beginnt. Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Tesla Model S gekauft haben, können somit nicht von der Kaufprämie profitieren und müssen diese zurückzahlen, falls bereits eine Auszahlung erfolgt ist.

In der offiziellen Mitteilung ist zu lesen, dass das BAFA in den vergangenen Monaten versucht hätte, mit Tesla eine einvernehmliche Lösung zu finden im Interesse der Kunden zu finden. „Das ist leider nicht gelungen“, heißt es von Seiten des Bundesamtes. Das BAFA sei nun aufgrund von Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts nun gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen.

Basismodell für unter 60.000 Euro soll es nicht gegeben haben

Der Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro wurde von der Bundesregierung für diejenigen Elektrofahrzeuge eingeführt, deren Netto-Listenpreis in der Basisversion die 60.000 Euro nicht überschreitet. Das Basismodell des Model S war zunächst nicht zu diesem Preis erhältlich, jedoch hatte Tesla kurz darauf einzelne Ausstattungsmerkmale aus der Basisausstattung entfernt und konnte so einen günstigeren Basispreis von seinerzeit 58.000 Euro netto realisieren. Anschließend wurde das Model S in die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen.

Einer Recherche der Auto BILD hatte es Tesla später zu verdanken, dass man aus der Liste wieder gestrichen wurde. Der Elektroautobauer wurde beschuldigt, dass man besagtes Basismodell gar nicht ausliefern könne. Testkäufer von Auto BILD sollen von Tesla-Kundenberatern kontaktiert worden sein, die diesen mitteilten, dass das Fahrzeug in der Basisversion nicht erhältlich sei. Wenn ein solches Fahrzeug bestellt wurde, soll Tesla das entweder storniert oder ohne Aufpreis mit besserer Ausstattung ausgeliefert haben.

Tesla selbst erklärte in einer Stellungnahme zu dieser Anschuldigung: „Dies ist eine komplett falsche Anschuldigung. Jeder in Deutschland kann ein Tesla Model S in der Basisversion ohne Komfortpaket ordern, und wir haben solche Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert.“ Nichtsdestotrotz hatte das BAFA das Model S aus der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen.

Seit Ende November stand das BAFA laut eigener Angabe mit Tesla im engen Kontakt,um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden von Tesla zu erzielen.“Ziel des BAFA war es, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden“, heißt es in der Pressemitteilung. Bis Anfang Juli 2018 hatte Tesla Zeit, um einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Davon soll Tesla jedoch keinen Gebrauch gemacht haben, schreibt das BAFA. Aufgrund der ergebnislosen Gespräche muss nun die Rückabwicklung erfolgen.

Model S seit dem 6. März 2018 wieder förderfähig

Mittlerweile ist das Model S seit dem 6. März 2018 wieder förderfähig. Kunden, die ihr Fahrzeug jedoch vor diesem Datum gekauft haben, können nicht von der Umweltprämie profitieren. „Darunter fallen rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde. Dazu gehören darüber hinaus rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen“, schreibt das Bundesamt.

Die betroffenen Kunden werden in den nächsten Wochen vom BAFA angeschrieben. Bei Fragen könne man sich unter folgender Telefonnummer melden: 06196/908-1009.

Tesla übernimmt Kosten, bis das Problem gelöst ist

Gegenüber dem Onlinemagazin Electrek hat Tesla bereits eine Stellung zu dieser Entscheidung bezogen:

Die willkürliche Entscheidung, Tesla vorübergehend von der Liste der für den Umweltbonus in Frage kommenden Fahrzeuge zu streichen, war ungerechtfertigt, entgegen den Zielen des Programms und ungerecht gegenüber unseren Kunden. Die Tatsache, dass Tesla in die Liste aufgenommen, von der Liste entfernt und dann wieder in die Liste aufgenommen wurde, beweist, dass dies ein Fehler war. Wie unsere Website zeigt, konnte jeder in Deutschland schon immer eine Basisversion des Model S bestellen, die unter dem geforderten Preisniveau lag, und wir haben solche Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert.

Als Hintergrund wurde die Preisobergrenze von der Bundesregierung bewusst auf ein Niveau festgelegt, das Tesla-Fahrzeuge daran hindern sollte, sich dafür zu qualifizieren. Tesla wollte deshalb eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen, da dies gegen die EU-Vorschriften verstößt. Stattdessen einigten sich Tesla und die deutsche Regierung auf einen akzeptablen Mittelweg, der es Tesla erlaubte, ein Fahrzeug mit niedriger Option zu verkaufen, das sich für den Anreiz qualifiziert, und die Kunden konnten nachträglich aufrüsten, wenn sie es wünschten. Genau das hat Tesla getan.

Wir legen gegen die Entscheidung des Bafa Widerspruch ein, diese Maßnahme gegen unsere Kunden vor März 2018 einzuleiten. Um sicherzustellen, dass unsere Kunden durch diese Entscheidung nicht geschädigt werden, übernehmen wir die Kosten des Bonus für sie, bis das Problem gelöst ist.

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