Wie die Bundesregierung auf der offiziellen Webseite mitteilt, hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen, dass Elektrofahrzeuge künftig mit einem gesonderten Kennzeichen ausgestattet werden können. Zusätzlich dazu können auch weitere Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch genommen werden, so beispielsweise besondere Parkplätze an Ladestationen.
Erst Mitte November letzten Jahres empfand der Bundesrat die Gesetzesvorlage für das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) als unzureichend, da man darin zu wenig Anreize sah. Nun wurde das Gesetz am 5. März vom Bundestag beschlossen und erhielt kurz darauf, nämlich am 27. März dieses Jahres, die Zustimmung vom Bundesrat, wodurch es in Kürze in Kraft tritt.
Das Elektromobilitätsgesetz soll elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegieren und mit einer Frist bis zum 30. Juni 2030 dafür sorgen, dass sich Elektrofahrzeuge in Deutschland etablieren. Es heißt, dass die Bundesregierung das Gesetz „begleitend evaluieren“ wird. Zu den Sonderrechten für entsprechende Fahrzeuge gehören folgende Maßnahmen:
- die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
- Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
- Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
- elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.
Diese Maßnahmen wurden noch im vergangenen Jahr vom Bundesrat als unzureichend abgestempelt, darunter empfand man die zusätzliche „E“-Kennzeichnung an Nummernschildern für „unnötig, aufwendig und zu kostenintensiv“. Eben diese Sonderkennzeichen werden nun eingeführt. Zudem erhalten Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, eine Plakette an der Rückseite.