Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vor Kurzem auf einen Gesetzesentwurf zur Förderung der E-Mobilität geeinigt und präsentierte diesen dem Bundesrat. Unter den Ideen zur Förderung waren die Mitnutzung der Bus- und Taxispur für E-Autos und gesonderte Kennzeichen mit einem „E“ zur Erkennung. Diese und weitere Anrzeize konnten den Bundesrat jedoch nicht überzeugen.
So hieß es in der Stellungnahme vom 07.11.14, dass man sich eine Überarbeitung des EmoG (Elektromobilitätsgesetz) wünscht, damit auch die Anreize groß genug sind, um bis 2020 insgesamt eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu haben. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage erwartet man keinen signifikanten Anstieg der Nachfrage nach E-Fahrzeugen.
Es sei deutlich sinnvoller, den Personennahverkehr zu elektrifizieren und sich vor allem auf Anreize für Carsharing-Fahrzeuge zu konzentrieren, da diese durch die hohe Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich sind. Auch insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten seien in der ersten Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung und zu priorisieren.
Gerade deshalb sollen für diese Zielgruppe möglichst kurzfristig Anreize geschaffen werden. Die zusätzliche „E“-Kennzeichnung auf den Nummernschildern hält man indes für unnötig, aufwendig und zu kostenintensiv. Stattdessen reiche eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe, die auf ein Elektrofahrzeug hinweise. Dies wäre deutlich unkomplizierter und günstiger.
Die Nutzung der Bus- und Taxispur für Elektrofahrzeuge wurde ebenfalls bemängelt. Dies sollte keine ausreichender Anreiz dafür sein, sich ein Elektrofahrzeug zu beschaffen und dürfte somit die Nachfrage nicht signifikant erhöhen. Nun muss sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen mit diesen Anregungen des Bundesrats auseinandersetzen und neue Ideen vorweisen.