Bild: Tesla (Symbolfoto)
Mit den Akkus geparkter Elektroautos kann man das Stromnetz ebenso entlasten wie mit stationären Speichern, doch in Deutschland ist der Großteil solcher Anwendungen noch schlicht verboten. So läuft bei Tesla ein Pilotprojekt mit Powerwall-Besitzern in Baden-Württemberg, bei denen aber nur das solare Aufladen netzdienlich gesteuert wird, weil eine direkte Einspeisung aus diesen Akkus gar nicht erlaubt wäre. Anfang Juli hat der Bundestag jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unter anderem Vehicle to Grid (V2G) möglich wird, also das Elektroauto-Entladen zur Stromnetz-Stützung. Andere Hersteller haben schon Interesse daran gezeigt, und auch neuere Elektroautos von Tesla könnten auf diese Art der Zusatznutzung vorbereitet sein.
Elektroauto-Integration im Osterpaket
Die neue Regelung ist Teil des so genannten Osterpakets, mit dem die Ampel-Koalition erneuerbare Energien stärken will. In der ersten Juli-Woche hatten erst der Bundestag und dann der Bundesrat die Entwürfe dazu angenommen. Die Elektroauto-Integration ergibt sich aus dem geänderten Energiewirtschaftsgesetz: Es ermächtigt die Bundesnetzagentur, „Regelungen für die Netzintegration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ zu schaffen, wie der für die Vorbereitung zuständige Bundestagsausschuss schreibt. V2G und andere Integrationsmodelle sind also noch nicht sofort erlaubt, dürften es aber werden.
Unter den Elektroauto-Herstellern scheint Ford bislang der einzige sein, der als fertige Lösung zumindest eine Art Vorstufe für V2G anbietet, nämlich V2H, also die Versorgung eines Hauses aus dem Auto-Akku. Der Pickup F-150 Lighting ist ohnehin für die Strom-Abgabe an einsteckbare Verbraucher vorbereitet. Damit sein Akku ein ganzes Haus versorgen kann, braucht es zusätzlich eine bidirektionale Wallbox und ein Home Integration System für zusammen rund 5000 Dollar plus Installationskosten.
Schon das kann für Besitzer eines solchen Elektroautos einen hohen Nutzen bedeuten – erst recht, wenn sie eine Solaranlage haben, von der dann im Ford-Akku reichlich Strom für später aufgehoben werden kann. Auch Volkswagen teilte Ende 2021 mit, dass seine ID-Elektroautos bereits über Hardware für V2H und V2G verfügen. Auch für schon ausgelieferte Fahrzeuge solle sie nach und nach per Software-Update nutzbar gemacht werden. Und in Utrecht begann im April ein Pilot-Versuch, in dem 150 Elektroautos von Hyundai an V2G-Stationen bidirektional laden sollen.
Tesla kündigte V2G für alle Fahrzeuge an
Tesla wiederum hat sich nicht nur die Elektroauto-Revolution als Mission gegeben, sondern einen schnelleren Umbau des gesamten Energie-Systems auf Nachhaltigkeit. Von V2H oder V2G war dort bislang relativ wenig zu hören, weil sich das Unternehmen in Strom-Fragen auf stationäre Speicher konzentriert – Powerwalls für Haushalte und Megapacks für die Industrie. Allerdings beantwortete Tesla-CEO Musk bei der Hauptversammlung vor dem Batterie-Tag im September 2020 eine Frage zu V2G und sagte, das könne man in Europa wahrscheinlich per Software-Update aktivieren.
All Tesla vehicles will support bi-directional power for energy market participation, starting with cars from Berlin and Austin. @elonmuskpic.twitter.com/u1VJss6tDi
— Whole Mars Catalog (Supervised) (@WholeMarsBlog) February 9, 2022
Sein Technik-SVP Drew Bagloni präzisierte, dafür brauche es wahrscheinlich eine neue Generation von Leistungselektronik. In der Zukunft würden aber alle Fahrzeuge von Tesla einen Stromfluss in beide Richtungen unterstützen. Die dadurch mögliche Teilnahme am Strom-Markt habe einen gewissen Nutzen, aber keinen so großen wie eine fest installierte Batterie. Tesla will also offenbar mobile ebenso wie stationäre Akkus für V2G nutzen. Ab wann die geänderte Hardware dafür in den Elektroautos verbaut werden sollte, ließ Baglino offen. Theoretisch könnte sie sich angesichts der Ankündigung vor knapp zwei Jahren schon in den Model Y befinden, die seit diesem März und April in den neuen Tesla-Fabriken in Grünheide und Texas produziert werden. Deutschland dürfte in jedem Fall regulatorisch bald bereit dafür sein.