Die Zwangspause dauerte erneut nur wenige Tage: Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder am Montag wegen einer Klage von Umwelt-Verbänden einen vorläufigen Stopp der neuen Rodungsarbeiten für die Tesla-Gigafactory bei Berlin verfügt hatte, entschied es am Donnerstag endgültig und ließ die Fortsetzung der Arbeiten zu. Damit konnten die schweren Holzernte-Maschinen, die Tesla schon vor der behördlichen Vorab-Erlaubnis für die Rodung Ende November in Stellung gebracht hatte, weitermachen.
Zweite Rodungsrunde für Tesla
Von der Entscheidung des Gerichts berichteten am Donnerstagvormittag mehrere lokale Medien im Internet. Sie kam nicht unerwartet, denn erstens hat Tesla die Abfolge von vorläufiger Genehmigung durch das Land Brandenburg, teils erfolgreichen Eilanträgen dagegen und anschließender gerichtlicher Freigabe bei der ersten Gigafactory-Rodung in diesem Februar schon einmal durchlaufen, wenn auch in leicht veränderter Form. Zweitens hatte Brandenburgs Umweltminister vergangene Woche mögliche Klagen gegen die neue Genehmigung bereits erwähnt und dazu gesagt, sie würden wohl keinen Erfolg haben.
Auch das Verwaltungsgericht hatte seine vorläufige Stopp-Verfügung von Dienstag damit begründet, dass die Arbeiten ansonsten fertig wären, bevor es die Angelegenheit prüfen konnte. Am Donnerstag war diese Prüfung aber offenbar abgeschlossen, denn das Gericht lehnte den Eilantrag von Nabu und Grüner Liga gegen Tesla endgültig ab. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt sei nicht zu bestanden gewesen, teilte es laut einem RBB-Bericht mit.
Gegner können Beschwerde einlegen
Die rechtliche Auseinandersetzung um die Rodung von weiteren gut 80 Hektar Bäumen für die deutsche Tesla-Fabrik ist damit aber noch nicht ausgestanden, denn das Gericht erklärte eine Beschwerde gegen seine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für zulässig. Ähnlich war es in diesem Februar: Damals scheiterten Gegner des Tesla-Projekts in der ersten Instanz sofort und erreichten dann einen vorläufigen Stopp vor dem OVG – der aber ebenfalls nach wenigen Tagen in einer endgültigen Entscheidung wieder aufgehoben wurde.