Wer bei Google eine Anfrage eingibt, die mit „Ist Tesla…“ beginnt, bekommt wie dort üblich Vorschläge zur automatischen Vervollständigung angezeigt. Man kann also erkennen, was deutschsprachige Internet-Sucher mit Blick auf Tesla am meisten umtreibt, und teslamag.de will die drei häufigsten dieser Fragen in einer kleinen Serie beantworten. Zuerst haben wir festgestellt, dass Elektroautos von Tesla eigentlich nicht sehr teuer sind. Im zweiten Teil geht es um die Google-Frage „Ist Tesla Autopilot in Deutschland erlaubt?“.
Von Basis-Autopilot bis FSD
Auf seinen Webseiten beschreibt Tesla ein System aus Hardware (die Grafik oben zeigt die Sensoren-Abdeckung) und Software unter dem Namen „Autopilot“. Für manche suggeriert diese Bezeichnung, die Elektroautos des Unternehmens könnten schon heute autonom fahren, aber das ist weder rechtlich erlaubt noch technisch möglich. Das Tesla-System ist hochmodern, aber eben nur ein Helfer. Als Basis-Ausstattung bringt der Autopilot zum einen Sicherheitsfunktionen wie Notbremsungen mit. Zusätzlich bietet er als Komfort-Funktionen einen adaptiven Tempomaten und einen Lenk-Assistenten, sodass man auf Autobahnen grundsätzlich weder selbst lenken noch die Geschwindigkeit korrigieren muss.
Darüber hinaus verkauft Tesla ein landläufig als FSD und offiziell in Deutschland als „volles Potenzial für autonomes Fahren“ bezeichnetes Autopilot-Extrapaket für 7500 Euro. Es umfasst Anhalten an Ampeln und Stopp-Schildern, automatisches Navigieren mit Autobahn-Wechseln, Spurwechsel auf der Autobahn und Herbeirufen des eigenen Elektroautos mittels App. Nur gut die Hälfte kostet die Option „Enhanced Autopilot“ (EAP), die alle aktuellen FSD-Funktionen mit Ausnahme der Ampel- und Stoppschild-Erkennung enthält – aber nicht zusätzlich das Versprechen für zukünftig vollautonomes Fahren wie bei dem teureren Paket.
Entscheidend ist dabei aber das Wort „zukünftig“. An vielen Stellen im Web und in seinen Handbüchern weist Tesla darauf hin, dass aktuell die Person am Steuer die Verantwortung hat und jederzeit bereit zum Eingreifen sein muss. Das gilt unabhängig davon, ob man mit nur Basis-Autopilot, EAP oder FSD fährt. Und darin liegt zugleich die Antwort auf die Frage, ob das in Deutschland erlaubt ist.
Tesla-Autopilot in Deutschland erlaubt
Sie lautet Ja, denn wenn der Mensch die Verantwortung nie abgeben kann, ist das nach der offiziellen Kategorisierung der Bundesanstalt für Straßenwesen weder autonomes noch automatisiertes, sondern eben nur assistiertes Fahren – und das ist in Deutschland schon lange erlaubt. In den fünf Stufen bis zu komplett autonomem Fahren unter allen normalen Umständen steht Tesla damit aktuell auf Level 2. Auch das Lenkassistenz-System Distronic+ von Mercedes ist zum Beispiel in diese Stufe einklassifiziert. Bis zu Level 4 ist nach einer Initiative des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland inzwischen möglich, aber vorerst nur auf speziellen Strecken.
Erlaubt ist der Tesla-Autopilot in Deutschland in seiner jetzigen Form also – aber nicht weil er schon als autonomes System zugelassen wäre, sondern nur, weil er derzeit keines ist. Allerdings störte sich die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor diesem Hintergrund so sehr an der Bezeichnung und einigen Autopilot-Aussagen auf der Tesla-Website, dass sie dagegen klagte. In erster Instanz bekam sie damit vor dem Landgericht München Recht, aber Tesla ging in die Berufung, die bislang nicht abgeschlossen ist. Wenn sich auch die nächste Instanz den Klägern anschließt, könnte die paradoxe Situation entstehen, dass Teslas Autopilot in Deutschland legal genutzt, aber nicht mehr so genannt werden dürfte.