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Lemon-Law-Klage: Tesla bekommt Vergleichsangebot eingereicht

19. April 2014 | Kommentieren

Bild: Insideevs.com

Anfang April konnten wir über einen unzufriedenen Model S-Besitzer berichten, welcher eine Klage gegen Tesla Motors eingereicht hat, weil diese sich angeblich einer Rückerstattung weigerten. Wenige Tage später äußerte sich auch Tesla selbst zu diesen Vorfall und beschuldigte den Kunden der Manipulation am eigenen Fahrzeug.

Da es noch eine hitzige Auseinandersetzung werden kann und es bereits jetzt in der Presse großes Aufsehen erregt hat, scheint der Kläger nunmehr kalte Füße bekommen zu haben. Zumindest schlägt man Tesla Motors nun ein Vergleichsangebot vor, welches noch bis zum 22. April angenommen werden kann.

Demnach verlangt Kläger Montgomery von Tesla Motors lediglich die Rückerstattung des Kaufpreises – immerhin $108.000 – sowie die Kosten für seinen Anwalt. Ebenfalls im Angebot vermerkt, ist, dass man kein „Schweigegeld“ von Tesla Motors akzeptieren wird.

Anwalt Vince Megna äußerte sich dazu wie folgt: „Es ist verstörend von Tesla Motors ohne rechtliche Grundlage oder Beweise zu behaupten, dass ein Kunde die Sicherungen manipuliert habe, nur um von den Lemon Laws des Staates Wisconsin zu profitieren.“

„So eine Taktik geht vielleicht in soziale Medien auf, wo mein Klient brutal attackiert wurde. Im Gerichtsaal jedoch, werden haltlose Anschuldigungen dadurch zunichtegemacht, dass Tesla Motors die Probleme am Fahrzeug und die Reparaturdauer von 66 Tagen selbst bestätigt“, fügte Megna hinzu.

Der Anwalt sei solche „Attacken“ gewöhnt, „aber wenn mein Klient – ein Arzt, welcher sich um US-Soldaten im Krieg gekümmert hat – den selben feindlichen Ansturm erlebt, dann ist die Grenze überschritten. Im Großen und Ganzen hat er lediglich nach einer Rückerstattung für sein schlechtes Fahrzeug gefragt.“

Tags: Klage, Lemon Law, Tesla

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