Erst vor zwei Tagen konnten wir darüber berichten, dass sich Tesla Motors seiner ersten Klage stellen muss, die von einem Model S-Besitzer aus Wisconsin eingereicht wurde. Diese Klage beruht darauf, dass man dem Mann trotz unverhältnismäßig hohen Reparaturbedarf, keine Rückerstattung des Kaufbetrags leistete. Nun äußerte sich Tesla dazu.
Diese sogenannten Lemon Laws sieht man bei Tesla trotz alledem sehr positiv, da sie den Kunden vor reparaturanfälligen Fahrzeugen schützen. Man betont, dass man darüber hinaus jeden unzufriedenen Kunden anbietet, das Fahrzeug wieder zurückzukaufen. Es heißt, dass man „keinen unglücklich Model S-Besitzer sehen will“.
Im Falle von Robert Montgomery, dem Kläger, habe der Service von Tesla Motors alles Notwendige getan, um die Probleme mit dem Fahrzeug zu beseitigen. Dies sei sogar bis zu dem Punkt weiterhin getan worden, bis die Klage ohne Vorwarnung eingereicht wurde.
Auch weiterhin versucht man bei Tesla Motors die genannten Probleme zu reproduzieren, sodass an einer Lösung gearbeitet werden kann. Dies erweist sich bisher jedoch als sehr schwer, da die genannten Probleme scheinbar unmöglich nachzuahmen sind.
Tesla verweist weiterhin darauf, dass es in der Klageschrift zu einigen Ungereimtheiten kam. So habe der Kunde laut Anklage dreimal um eine Rückerstattung gebeten, was man jedoch seitens Tesla dementiert.
Lediglich im November sei ein entsprechendes Schreiben eingegangen, welches scheinbar nur deshalb versandt wurde, da es für eine spätere Anklage vonnöten ist. Man habe anschließend regen Kontakt mit dem Kunden gehabt, wo eine Rückerstattung nie zur Diskussion kam.
Die genannten Probleme, so beispielsweise die Fehlfunktion der Türgriffe, habe man – obwohl eine Reproduktion des Fehlers nicht möglich war – sofort ausgetauscht. Dennoch habe der Kunde behauptet, dass dieses Problem weiterhin besteht. Tesla Motors hat sich auch weiterhin bemüht, das Problem zu beheben.
Auch Sicherungen sollen beim Starten des Fahrzeugs rausgesprungen sein und obwohl man beim Service keinen Defekt am Fahrzeug feststellen konnte, habe man alle Teile ausgetauscht, die ein solches Problem verursachen könnten – natürlich vollkommen kostenfrei für den Kunden.
Als die Sicherungen trotz der neuen Teile rausgesprungen sind und die Tests weiterhin keinen Defekt anzeigten, war man sich sofort bewusst, dass die Sicherungen manipuliert wurden. Nichtsdestotrotz habe man das Problem anschließend beseitigt und so wieder einen fehlerfreien Start des Fahrzeugs gewährleistet.
Tesla weist im Anschluß darauf hin, dass genau die gleiche Person, mit genau dem gleiche Anwalt, im Februar letzten Jahres ebenfalls eine Lemon-Law-Klage gegen Volvo eingereicht habe. Gleichwohl will man weiterhin versuchen, an den geschilderten Problemen des Kunden zu arbeiten.