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Neue Garantie: Tesla verspricht 70% Akku-Kapazität, schafft aber „Schlupfloch“

3. Februar 2020 | 82 Kommentare

Tesla-Model-S-Batterie

Bild: Tesla

Tesla hat seine bislang für acht Jahre mit unbegrenzter Laufleistung geltende Garantie bei Model S und Model X abgeschafft. Wie beim Model 3 von Anfang an gilt sie jetzt nur noch bis zu einer bestimmten Kilometer-Zahl, in diesem Fall 240.000 Kilometer, wie aus den von Tesla veröffentlichten neuen Bedingungen hervorgeht. Alle ab Ende Januar neu verkauften Elektroautos von Tesla sind allerdings von einer weiteren Änderung betroffen, die dem Unternehmen großen Spielraum lassen könnte: Wenn die „Batterieleistung“ durch Software-Updates zum Schutz des Akkus sinkt, ist dies von der Garantie nicht erfasst.

Eine Verbesserung der Garantie-Bedingungen für Tesla Model S und Model X ist, dass dort nunmehr ein fester Wert für die Mindestkapazität des Akkus angegeben wird. Wie beim Model 3 schon seit der Einführung beträgt er 70 Prozent. Bislang gab es eine solche konkrete Angabe für die beiden Premium-Modelle von Tesla nicht. Beim Model 3 (und neu auch beim Model Y) gelten die mindestens 70 Prozent in den ersten acht Jahren weiterhin, bei den Varianten mit dem kleineren Akku (Standard-Reichweite) bis zu 160.000 Kilometer und beim großen Akku in der Performance- und der Allrad-Version bis zu 192.000 Kilometer.

Alle Kunden könnten sich damit also jetzt im Prinzip darauf verlassen, dass sie kostenlos Ersatz oder eine Reparatur bekommen, wenn der Akku ihres Tesla innerhalb von Garantie-Zeitraum und -Laufleistung weniger als 70 Prozent der ursprünglichen Kapazität aufweist.

Allerdings weisen die neuen Bedingungen ein erhebliches „Schlupfloch“ auf, wie der Blog Electrek schreibt: Tesla weist darauf hin, dass die drahtlosen Software-Updates für seine Elektroautos unter anderem „zum Schutz und zur Verlängerung der Batterielebensdauer“ dienen können. „Sämtliche erkennbaren Veränderungen der Batterieleistung aufgrund dieser Software-Updates fallen NICHT unter diese Batterie- und Antriebseinheits-Garantie“, heißt es in dem Tesla-Text.

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Diese Klausel könnte man nach Ansicht mancher Kommentatoren so lesen, dass Tesla Kapazität und Ladeleistung seiner Akkus im Grunde nach Belieben einschränken kann, wenn dies gezielt mittels Software und nicht als Folge natürlicher Degradation geschieht. Die garantierten 70 Prozent wären damit womöglich ausgehebelt, und bei den Ladeleistungen hätten Tesla-Fahrer gar keine rechtliche Sicherheit mehr. Ein Nutzer im deutschen Forum Tesla Fahrer und Freunde, der sich dort als Rechtsanwalt vorgestellt hat, äußerte allerdings die Einschätzung, dass die Herausnahme von Verschlechterungen durch Funk-Updates aus der Akku-Garantie bei Tesla „rechtlich nicht haltbar“ sei.

Die neuen Garantiebedingungen sind auf der Website von Tesla zu finden. Die vorherige Version hat ein Foren-Nutzer hier zugänglich gemacht.

Via: Tesla & Electrek
Tags: Akku, Garantie, Model 3, Model S, Model X, Model Y, Tesla

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