Bild: Renault
Der konkrete Stein des Anstoßes existiert schon fast nicht mehr, aber ein vom BGH gefälltes Urteil könnte Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle auch bei Tesla in der Zukunft haben: Vergangene Woche entschied die in solchen Fragen letzte deutsche Instanz, dass eine AGB-Klausel im Vertrag zur Vermietung von Batterien für das einst sehr beliebte Elektroauto Renault Zoe (s. Foto) unzulässig ist – nach einer Kündigung konnten sie einfach aus der Ferne abgeschaltet werden. Geklagt hatte dagegen die Verbraucherzentrale Sachsen, die diese Möglichkeit als „eine Form von Selbstjustiz“ bezeichnet hatte.
„Verbotene Eigenmacht“ bei Renault-Elektroauto
Die Meldung kommt in einer Zeit, in der Zoe-Batterien schon länger nicht mehr vermietet werden und Renault vor kurzem das Ende des Elektroautos ohne direkten Nachfolger angekündigt hat. Als es bereits 2012 in der ersten Version auf den Markt kam, gab es noch kaum das Tesla Model S und deshalb wenig Erfahrung mit solchen neuartigen Fahrzeugen und ihren Antrieben. Wohl um den Kaufpreis niedrig zu halten und Sorgen vor frühem Leistungsverlust zu begegnen, entschied sich Renault deshalb, die Zoe-Batterie alternativ zur Miete anzubieten.
Seit Ende 2020 gibt es diese Option nicht mehr, aber die sächsische Verbraucherzentrale klagte schon vorher – und hatte zuvor vor dem Landesgericht und dann dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen. Dabei richtete sich die Klage laut einer BGH-Mitteilung nicht gegen den Hersteller Renault, sondern seine Bank-Tochter, über die Batterie-Mieten abgewickelt wurden. Verträge darüber sahen in einer Klausel vor, dass sie auf Entfernung das Wiederaufladen von Zoe-Akkus verhindern kann. Deren Unzulässigkeit hat das oberste Gericht jetzt bestätigt: Es bezeichnete die Fernabschaltung zwar nicht als Selbstjustiz, aber ähnlich als „verbotene Eigenmacht“.
Bei Renault selbst dürfte das Urteil nur für wenige Altfälle Bedeutung haben. Wenn ein Kunde nicht mehr zahlt, müsste die Bank ihn den Elektroauto-Akku jetzt trotzdem weiter nutzen lassen und sich die Entschädigung dafür im Zweifelsfall selbst umständlich über Gerichte erstreiten, statt einfach einen digitalen Schalter umzulegen. Doch das Thema Batterie-Miete hat sich trotz des Renault-Abschieds davon noch nicht erledigt – und die BGH-Entscheidung könnte auch zum Beispiel für Software-Abos bei Tesla relevant werden.
Urteil könnte für Tesla-Abos relevant sein
So dürfte das Urteil bei Nio genau gelesen werden. Das chinesische Startup hat soeben begonnen, den deutschen Markt zu erschließen. Zunächst wollte es seine kompletten Elektroautos hier nicht verkaufen, sondern nur vermieten, was aber nach enttäuschten Reaktionen revidiert wurde. Jetzt gibt es den ET7 als das erste Modell für Deutschland tatsächlich auch zu kaufen – für 69.900 Euro, aber zumindest die Batterie muss man immer noch mieten. Andere Hersteller wie BMW wiederum sind dabei, Abo-Angebote für Software-Funktionen einzuführen – bei Tesla in den USA gibt es schon eines für die Autopilot-Option FSD. Doch zumindest das deutsche Recht scheint hier weniger Durchgriffsmöglichkeiten zu bieten, als es sich die Anbieter wünschen würden.