Die Minister der Bundesregierung haben dafür gesorgt, dass es für Betreiber öffentlicher Elektroauto-Ladesäulen attraktiver wird, Strom dafür direkt vor Ort Ökostrom in eigenen Solar- oder Windkraft-Anlagen zu produzieren. So teilte es am Mittwoch das Umwelt-Ministerium mit, und seine Chefin Steffi Lemke wird mit der Aussage zitiert, das sei eine gute Nachricht für alle, die Elektroautos am liebsten mit Ökostrom fahren. Das Instrument dafür ist der Handel mit Emissionsverringerungen, die sich durch Laden statt Tanken rechnerisch ergeben. Ein kurz vorher gegründeter Verband von Vermittlern der so genannten THG-Quote ist mit der jetzt beschlossenen Verordnung dafür aber nur teilweise einverstanden.
Keine Vergütung für private Ladestationen
Das hatte der Bundesverband THG Quote, ein derzeit noch in Gründung befindlicher Vermittler-Zusammenschluss, laut einem Bericht von electrive.net im Vorfeld deutlich zum Ausdruck gebracht – aber vergebens, denn das Kabinett soll den kritisierten Entwurf ohne weitere Veränderungen verabschiedet haben. Unter anderem stört sich der Verband daran, dass nach dem 15. November zugelassene Elektroautos für dasselbe Kalenderjahr keine THG-Quote zum Verkauf mehr gutgeschrieben bekommen. Nach den Zahlen für 2022 bedeute das, dass 35 Prozent der neuen Elektroautos im ersten Jahr leer ausgegangen wären.
Darüber hinaus geht die verstärkte Förderung von Ökostrom-Erzeugung an öffentlichen Ladesäulen offenbar mit einer Verschlechterung für Privatleute einher. Diese konnten bislang nicht nur die pauschal berechnete THG-Quote für ihr Elektroauto verkaufen, sondern sich auch Einnahmen für geladene Kilowattstunden an der eigenen Wallbox sichern – mit einem Trick, der darin besteht, die Ladestation als öffentlich anzumelden, sie aber nicht unbedingt wirklich für Fremde zugänglich zu machen. Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt wandten sich zwar gegen dieses Modell, konnten es aber nicht stoppen.
Neue Regeln zu THQ-Quote bald in Kraft
Nach einer Stellungnahme des frisch gegründeten THG-Verbandes von Ende April war in der Novelle der Verordnung vorgesehen, dass zumindest eine Anmeldung von Ladestationen bei der Netzagentur Voraussetzung dafür ist, dass sie als öffentlich gelten können. Jedoch stelle die Behörde eine offizielle Bestätigung darüber nicht aus. Diese Rechtsunsicherheit müsse durch eine Konkretisierung der Anforderungen oder eine Streichung dieser neuen Regelung behoben werden, forderten die Vermittler. Das scheint aber nicht geschehen zu sein, und auch die vom Verband kritisierte Nichtberücksichtigung von Elektroauto-Neuzulassungen ab 15. November dürfte wie vom Umwelt-Ministerium angekündigt jetzt bald in Kraft treten – also schon für 2023 gelten.