Die Verkehrsaufsichtsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) hat kürzlich eine neue Vorschrift erlassen, nach der alle neuen Elektrofahrzeuge ab 2019 einen künstlichen Lärm erzeugen müssen, um Fußgänger und auch Radfahrer zu warnen. Allerdings ist dieser Lärm nur bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h und beim Rückwärtsfahren vorgeschrieben.
Diese neue Regelung, die seit 2013 im Gespräch ist, soll vor allem Blinden und Sehbehinderten zugutekommen, da diese besonders auf ihr Gehör angewiesen sind. Die NHTSA geht davon aus, dass durch die Einführung solcher künstlicher Geräusche, jährlich bis zu 2.400 Personen weniger bei Verkehrsunfällen verletzt werden.
Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs mit einem Fußgänger liege laut der NHTSA um 18 Prozent über der eines Autos mit Verbrennungsmotor. Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall mit einem Fahrradfahrer liegt sogar um 51 Prozent höher, wenn es sich um ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug handelt.
Die neue Regelung für alle Elektrofahrzeuge tritt ab dem 1. September 2019 in Kraft, wobei eine Übergangsphase ein Jahr zuvor beginnt, bei der die Hälfte der E-Autos mit diesem künstlichen Geräusch ausgestattet sein muss. Zudem sind genaue Vorgaben gemacht worden, welche Kriterien die künstliche Geräuschkulisse erfüllen muss:
- Mehrere Bandbreiten von Tonhöhen abdecken
- Geräusch muss lauter werden, wenn das Fahrzeug schneller fährt (zur besseren Orientierung für Fußgänger und Radfahrer über die Geschwindigkeit des ankommenden Fahrzeugs)
- Geräusch muss auch im Stand erklingen, sobald der Motor eingeschaltet ist
- Mind. 50 Dezibel laut bei 10 km/h, 56 Dezibel bei 20 km/h, 47 Dezibel beim Rückwärtsfahren
Ähnliche Regelung auch in der EU vorgesehen
Eine Richtlinie in der EU sieht ebenfalls die verbindliche Einführung eines sogenannten Akustischen Fahrzeugwarnsystems (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS) bis Juli 2019 für neue Modelle vor, schreibt die Welt in der Onlineausgabe. Zwei Jahre später soll die Regelung dann für alle Modelle gelten, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren und neu verkauft werden.
Im Gegensatz zur Verordnung aus den Vereinigten Staaten, sieht die geplante Regelung in Europa lediglich ein Geräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vor. Außerdem soll es einen zusätzlichen Knopf geben, mit dem Fahrer das Geräusch selbstständig vorübergehend ausschalten kann. Ansonsten soll das Geräusch laut geplanter EU-Verordnung einen Verbrenner imitieren.
Mit Kunstgeräuschen für E-Autos hat sich auch das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugregulierung der UNECE beschäftigt. Dabei hat man ein Beispielgeräusch produziert, welches darauf hindeutet, wie sich Elektroautos in Zukunft anhören könnten. Jeder Hersteller kann jedoch auch ein eigenes Geräusch einführen, wenn es den Kriterien entspricht.
Tesla arbeitet bereits seit 2013 an einer Lösung
Da Tesla als reiner Elektrofahrzeughersteller von dieser neuen Verordnung in den USA betroffen ist, muss man sich schon bald intensiver damit beschäftigen. Die Kalifornier setzen sich jedoch bereits seit einigen Jahren mit dem Problem auseinander. Musk sagte in 2013 (via Electrek) dass es jedoch nicht einfach ist, eine für jedermann akzeptable Lösung zu finden:
Ich denke die vernünftigste und idealste Lösung auf langer Sicht wäre, Sensoren zu haben, die ein angenehmes Geräusch direkt in die Richtung abgeben, in der sich der Fußgänger befindet. Dadurch wäre es die geringstmögliche Geräuschkulisse, welche nicht störend ist und genau dorthin geht, wo sie auch benötigt wird. Das ist, so glaube ich, die richtige Lösung auf lange Sicht.