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Vorwurf: Falsche Leistungsangaben – Tesla und norwegische Kläger einigen sich außergerichtlich

13. Dezember 2016 | 10 Kommentare

Bild: Tesla

In Norwegen zeigten sich vor fast zwei Jahren zahlreiche Fahrer eines Tesla Model S P85D verärgert, da ihr Fahrzeug auf Leistungstests „lediglich“ 469 PS auswies, statt den 772 PS, mit denen Tesla warb. Dabei hatte der kalifornische Autobauer einen Fehler gemacht und die Leistung des Front- und Heckmotors einfach miteinander addiert – das funktioniert jedoch nicht.

Die Fahrzeuge mit dem Doppelmotor, also alle D-Modelle, können nicht die summierte Leistung beider Motoren abrufen. Das liegt an der batteriebegrenzten Motorwellen-Höchstleistung und hätte eigentlich auch von Tesla so beworben werden müssen. Für 132 Kunden aus Norwegen waren diese Leistungsangaben offenbar für den Kauf entscheidend und sie reichten Klage ein.

Zwar hatte Tesla die Angaben im Nachhinein auch offiziell korrigiert, doch bis dahin wurden hunderte Model S P85D in Norwegen verkauft. Die norwegische Kommission für Verbraucherrechtsstreitigkeiten entschied noch vor einem offiziellen Gerichtsurteil, dass Tesla den Kunden eine Entschädigung von 50.000 norwegischen Kronen (5.400 Euro) zahlen sollte.

Tesla hat dieses Urteil der Kommission angefochten und wollte die Angelegenheit am 12. Dezember dieses Jahres vor Gericht klären. Wie lokale Medien jedoch berichten, kam es erst gar nicht zu einer solchen Gerichtsverhandlung, da sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt haben sollen. Zumindest seien die „meisten der 132 Kläger“ mit dem Angebot einverstanden, heißt es.

Zuvor hatten die Kläger jeweils 129.700 norwegische Kronen (ca. 14.500 Euro) verlangt, was seinerzeit den Unterschiedsbetrag zwischen dem Model S 85D und dem P85D ausmachte. Es wird begründet, dass man sich ursprünglich für das 85D entschieden hätte, wenn die Leistungsangaben des P85D korrekt angegeben worden wären.

Tesla hat sich mit den meisten Klägern nun auf eine Entschädigung in Höhe von 65.000 norwegische Kronen (ca. 7.300 Euro) geeinigt. Statt des Geldbetrags können die Kunden aber auch anders entschädigt werden und u.a. ein (Ludicrous) Beschleunigungs-Upgrade (dann 539 PS), einen neuen Satz Räder oder Tesla Store-Guthaben bekommen.

Tags: Allradantrieb, Doppelmotor, Klage, Model S, Norwegen, P85D

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