Im vergangenen Herbst begann ein neues Wort unter Elektroauto-Besitzern die Runde zu machen. Als Abkürzung für die Treibhausgas-Minderungsquote bürgerte sich schnell THG-Quote ein, und inzwischen dürfte fast jeder damit in Kontakt gekommen sein, denn viele Vermittler wollen sie haben und dann gegen Aufschlag an zur Minderung verpflichtete Mineralöl-Konzerne weiterverkaufen. Nach einer Weile überstiegen die Angebote dafür auch eine wichtige steuerliche Grenze – aber jetzt scheint klar, dass Privatleute die Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Elektroauto-Quote unabhängig von der Höhe komplett behalten dürfen.
Teils mehr als 400 Euro pro Elektroauto
Anfangs musste man sich als Privatperson über das Thema Steuern bei der THG-Quote kaum Gedanken machen. Denn mit wenig über 100 Euro unterschritten die Angebote klar die Freigrenze von 256 Euro, bis zu der Arbeitnehmer steuerfrei sonstige Einnahmen erzielen können. Theoretisch wäre eine Umsatzsteuer-Pflicht in Frage gekommen, für die aber noch höhere Grenzen gelten. Doch in diesem Jahr wurden die Angebote immer höher. Als die 256 Euro überschritten waren, wies eine der Plattformen darauf hin, dass man diesen freien Betrag nehmen und den Rest dem Unternehmen schenken könne. Das sei oft insgesamt lukrativer als die volle Summe, die nach Überschreiten der Freigrenze auch komplett versteuert werden müsse.
Mittlerweile werden teils mehr als 400 Euro pro Elektroauto geboten, sodass sich dieser Trick zur Steuer-Vermeidung kaum noch lohnen dürfte. Er wird aber auch gar nicht gebraucht, wie an diesem Freitag zuerst die Elektroauto-Vermietung nextmove in ihren YouTube-Nachrichten berichtete: Sie präsentierte ein Dokument des Landesamtes für Steuern in Rheinland-Pfalz, laut dem private Einnahmen aus der THG-Quote nicht als Veräußerungsgeschäft gewertet werden und deshalb auch nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Besonders interessant daran ist, dass das nicht nur in dem einem Bundesland gilt: In dem Dokument wird ausdrücklich erwähnt, dass es eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“ wiedergibt. Nextmove gibt an, es sei in dieser Woche aktualisiert worden, im Internet findet sich aber eine Fassung von Ende März, die in den meisten Punkten identisch zu sein scheint. Neben der Einkommensteuer wird darin auch der Aspekt der privaten Umsatzsteuer für verkaufte THG-Quoten grundsätzlich abgehakt: Obwohl private Elektroauto-Besitzer Jahr für Jahr neu Geld dafür bekommen können, sei das Geschäft keine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuer-Gesetzes.
Einnahme aus THG-Quote nur privat steuerfrei
Kurz gesagt, kann die THG-Quote für ein privat angeschafftes Elektroauto also auch noch so hoch steigen – steuerpflichtig scheint nichts davon zu werden. Anders sieht es allerdings bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen aus, also dienstlich von Unternehmen oder Selbstständigen gekauften. Laut dem Dokument aus Rheinland-Pfalz stellen Quoten-Zahlungen für solche Dienst-Elektroautos Betriebseinnahmen dar und sind entsprechend zu versteuern. Und auch zur Umsatzsteuer heißt es, wenn ein Unternehmer seine THG-Quote gegen Vergütung abgebe, sei das Teil seiner unternehmerischen Tätigkeit. Neben vielen freien Plattformen und Energie-Unternehmen macht inzwischen auch Tesla selbst seinen Kunden ein THG-Angebot – allerdings nicht in bar, sondern in Supercharger-Strom, und nicht besonders großzügig.