In den Niederlanden hat Tesla eine Untersuchung seines Wächter-Modus durch die staatliche Datenschutz-Behörde AP in diesem Februar ohne Konsequenzen überstanden – auch weil das Unternehmen Änderungen an der Funktion vorgenommen hat, wie es in einer Mitteilung dazu hieß. Bis nach Mecklenburg-Vorpommern scheint das aber noch nicht vorgedrungen zu sein: Der Datenschutz-Beauftragte für das deutsche Bundesland teilte jetzt mit, dass der Tesla-Wächter ebenso wie die Dashcam-Funktion nach seiner Einschätzung „grundsätzlich zu deaktivieren“ sei.
Tesla-Update für Wächter-Modus
Zuvor hatten schon die Behörden anderer Bundesländer Tesla-Besitzer auf die Unzulässigkeit der Wächter-Funktion hingewiesen, bislang aber offenbar noch keine Bußgelder verhängt. Der Stein des Anstoßes dabei war, dass die Kameras in den Elektroautos bei aktiviertem Aufpasser-Modus „anlasslos“ Menschen und andere Fahrzeuge aufzeichneten: Ein speicherungswürdiges Ereignis wurde schon dann erkannt, wenn jemand oder etwas einem Tesla sehr nahe kam, ohne ihn zu berühren, und dazu mussten die Kameras schon vorher aktiv sein.
Seit Ende 2022 ist diese Einstellung jedoch optional. Mit Version 2022.44 verteilte Tesla neue Fahrzeug-Software, bei der man einstellen kann, dass der Wächter-Modus Aufnahmen der Kameras nur noch speichert, wenn mit anderen Sensoren Erschütterungen registriert werden, nicht schon bei visuell erkannter Annäherung. Zudem lässt sich die Dauer der Aufzeichnung seitdem auf 1 Minute statt der 10 Minuten festlegen, die zuvor Standard waren.
Ungefähr diese Veränderungen hatte eine Vertreterin der Berliner Datenschutz-Behörde im April 2021 gegenüber teslamag.de für erforderlich erklärt, um den Tesla-Wächter in Deutschland rechtskonform auf öffentlichem Grund nutzen zu können. Die AP in den Niederlanden ging in ihrer Mitteilung zu der abgeschlossenen Untersuchung von diesem Februar auf beides explizit ein. Tesla habe damit das Risiko verringert, dass seine Kunden gegen Datenschutz-Gesetze verstoßen, erklärte sie.
Behörde nicht auf neuem Stand?
Die Behörde in Mecklenburg-Vorpommern jedoch sieht das anders. In letzter Zeit hätten sich dort Anfragen zu „Dashboard-Kameras“ gehäuft, insbesondere in Zusammenhang mit Tesla, teilte sie in dieser Woche mit. Außer um Dashcams geht es in dem Beitrag ebenfalls um den Wächter-Modus. Dabei werde nach ihrer Kenntnis die Speicherung von Aufnahmen auch schon aktiviert, wenn eine Person zu nah an einem Tesla vorbeigeht, schreibt die Behörde. Die vor einem halben Jahr eingeführte Einstellmöglichkeit scheint ihr also nicht bekannt zu sein, oder sie geht davon aus, das Tesla-Besitzer keinen Gebruch davon machen.
Zu Dashcams schreiben die Datenschützer, bei diesen sei nach ihrem Erachten maximal eine Speicherdauer von 1-2 Minuten zulässig. Dagegen dürften Tesla-Besitzer bei Nutzung der Funktion tatsächlich weiterhin verstoßen, denn im aktuellen Online-Handbuch für das Model Y werden 10 Minuten genannt. Die Behörde geht aber offenbar fälschlich davon aus, dass das auch beim Tesla-Wächter stets noch so ist: Ab Aktivierung durch ein Ereignis zeichne er „für einen Zeitraum von mehreren Minuten“ die Umgebung auf, heißt es in der Erklärung.