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Bafa: 6000 Euro Elektroauto-Prämie gelten rückwirkend – wenn Verkäufer mitmacht

18. Februar 2020 | 26 Kommentare

Tesla-Model-3-Goldenes-Lenkrad

Bild: Tesla

Das für die deutsche Elektroauto-Kaufprämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat seine neuen Richtlinien zu der Fördermaßnahme veröffentlicht. Wie bekannt, gibt es für Elektroautos bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis jetzt 6000 Euro Abzug. Nicht vollständig geklärt aber blieb mit der Veröffentlichung eine zumindest für einen kleinen Kundenkreis bedeutende Frage: Die Richtlinie soll rückwirkend ab November 2019 gelten – bekommen also Käufer zwischen diesem Datum und heute ebenfalls die vollen 6000 Euro Förderung statt die bislang geltenden 4000 Euro?

Die klare Antwort darauf lautet: Es kommt darauf an – und zwar darauf, ob der Verkäufer des jeweiligen Elektroautos den Kaufpreis nachträglich um 1000 Euro reduziert. Wenn das der Fall ist, fließt auch der Bundeszuschuss in der neuen Höhe von 3000 Euro. Das steht explizit in der neuen Förder-Richtlinie und muss gegenüber der Bafa sogar mit einem Kontoauszug belegt werden, eine Rechnung reiche nicht aus. „Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrem Hersteller/Händler zu erkundigen, ob dieser zu einer Nachzahlung bereit ist“, schreibt die Behörde.

Das werden in den nächsten Tagen gewiss viele Kunden tun, die zwischen November 2019 und dieser Woche ein neues Model 3 oder andere förderfähige Elektroautos gekauft haben (Model S und Model X von Tesla zählen nicht dazu). Eine Nachfrage von teslamag.de bei Tesla zu diesem Thema blieb zunächst unbeantwortet. Aus dem Umfeld des Unternehmens war aber zu hören, dass die Lösung bald vorgestellt werde – mit der Veröffentlichung der konkreten neuen Richtlinie dürfte Tesla darum auch nicht lange herumkommen.

Für alle Elektroauto-Käufer ab Freitag (19.2.2020) ist die Lage klarer. Statt wie bislang vorher soll der Antrag auf die erhöhte Prämie jetzt erst nach Kauf und Zulassung gestellt werden. Die gesamte Abwicklung erfolgt online, wie die Bafa erklärt. Nach wie vor wird die Prämie je zur Hälfte von Staat und Verkäufer finanziert, also mit jeweils 3000 Euro, wobei sie beim Verkäufer als Abzug vom Rechnungsbetrag ausgewiesen und der staatliche Teil überwiesen wird.

Neu ist, dass auch Autos bis 65.000 Euro Netto-Basispreis gefördert werden, wenn auch mit zusammen nur 5000 Euro – aber auch das ist mehr als die 4000 Euro, die es bislang nur bis 40.000 Euro gab. Weil Tesla nach Foren-Berichten Rechnungen für das Model 3 inzwischen stets als Basis (unter 40.000 Euro) plus mögliche Extras wie größerer Akku oder stärkerer Antrieb ausstellt, dürfte selbst für die teuerste Performance-Version die Förderung von 6000 Euro gelten. Aktuelle Model S und erst recht Model X mit Nettopreisen von mindestens rund 73.000 Euro kommen auch mit der erhöhten Obergrenze nicht in Frage.

Aktualisierung: Allerdings ist in der neuen Liste der Bafa der förderfähigen Fahrzeuge auch das Tesla Model S enthalten – mit dem kryptischen Zusatz „Auftrag Produktion bis einschließlich 14. Januar 2019“.

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Tags: Elektroauto, Model 3, Prämie, Tesla

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