Heute kostet das Tesla Model S in Deutschland mindestens 86.990 Euro und kommt damit für keine Stufe der deutschen Elektroauto-Kaufprämie mehr in Frage. Bis 2019 dagegen war es möglich, auch für den teureren Tesla den Umweltbonus zu bekommen. Dazu wurde er in einer abgespeckten Version unter dem damals für die Prämie geltenden Höchstpreis von 60.000 Euro angeboten – doch im November 2017 strich das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) das Model S bis März 2018 von seiner Förder-Liste, weil die nackte Variante gar nicht ausgeliefert worden sei. Dagegen haben Tesla und zwei betroffene Kunden geklagt – und sind jetzt in der ersten Instanz gescheitert.
Gericht:kein Schaden durch Streichung
„Elektroauto-Hersteller unterliegt im Rechtsstreit um den sogenannten Umweltbonus“, teilte am Freitag das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit, und natürlich ist Tesla damit gemeint. Die deutsche Tochter habe in dem Prozess die Auffassung vertreten, dass die Streichung von der Bafa-Liste rechtswidrig gewesen sei, und verlangte Schadensersatz: Tesla ersetzte den etwa 1000 betroffenen Kunden die damals 2000 Euro staatlichen Anteil an der Prämie und wollte dieses Geld von der Behörde zurückhaben.
Diese Forderung wies das Gericht laut seiner Pressemitteilung zurück und nennt als wesentliche Begründung dafür, „dass die Streichung des Modells von der Liste (…) keinen Verwaltungsakt darstelle“. Ohnehin könne Tesla keinen Schaden geltend machen, denn das Unternehmen habe den etwa 1000 Kunden die gestrichene Staatsprämie freiwillig erstattet. Ebenso sei die Streichung von der Liste nicht mit einem Image-Schaden verbunden.
Im Juli 2018, also gut ein halbes Jahr nach der Streichung und drei Monate, nachdem es das Tesla Model S wieder auf die Liste genommen hatte, teilte das Bafa mit, dass es von den Käufern im Zeitraum vor März 2018 die möglicherweise schon ausgezahlten 2000 Euro zurückfordern werde. Auch darüber wurde in dem Prozess in Frankfurt jetzt verhandelt, weil zwei betroffene Tesla-Käufer gegen den Rücknahme-Bescheid des Bafa geklagt hatten. Und auch hier urteilte das Gericht zugunsten der Behörde.
Tesla-Skandal bei Auto-Bild
In diesem Fall klingt die Begründung deutlich weniger formal: Das Gericht habe in einer umfangreichen Beweisaufnahme einschließlich Zeugen-Vernehmung festgestellt, dass das Model S zum Basis-Preis im fraglichen Zeitraum „auf dem deutschen Markt nicht bestell- und auch nicht lieferbar gewesen“ sei. Es sei nur zusätzlich mit einem Komfort-Paket für 10.000 Euro Aufpreis wirklich verkauft worden, schreibt das Gericht. Dass dies so sei, hatte im November 2017 in einer Skandal-Meldung über Tesla die Zeitschrift Auto-Bild berichtet.
Im Januar 2019 strich Tesla das billigste Model S aus seinem deutschen Programm, sodass die gerichtliche Auseinandersetzung sozusagen nur noch historische Bedeutung hat. Beendet ist sie mit der Entscheidung von Freitag aber trotzdem noch nicht unbedingt: Gegen die Urteile könne noch ein Berufungsverfahren bei der nächsthöheren Instanz beantragt werden, teilte das Verwaltungsgerichts mit.