Er werde „alle Tesla-Ladesäulen stilllegen lassen“, kündigte (oder drohte) der Münchener Unternehmer Constantin Schwaab Ende 2022 an. Mit seinem Startup Wirelane bietet er selbst Wallboxen zum Elektroauto-Laden hauptsächlich für Hotels und Restaurants an und fühlte sich in diesem Geschäft dadurch unangemessen gebremst, dass Tesla ihm rechtswidrig kostenlose Konkurrenz mit Destination Chargern an solchen Orten mache. Nur gegen diese Wechselstrom-Ladestationen richtete sich also offenbar sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung – mit dem er allerdings jetzt ohnehin vorläufig gescheitert ist. Aktualisierung: Tatsächlich wollte Schwaab Tesla auch den Betrieb der deutschen Supercharger untersagen lassen (s. unten)
Schnelle und langsame Tesla-Stationen
Über den Wirelane-Antrag entschieden hat laut Berichten von Dienstag und Mittwoch das Landgericht Frankfurt. Zum Teil fehlte es darin an einer Differenzierung zwischen Superchargern und den Destination Chargern. Erstere sind Gleichstrom-Stationen mit hoher Ladeleistung, die von Tesla selbst betrieben werden, letztere einfache Wallboxen, wie sie auch private Kunden kaufen können. Bei einer Installation an Hotels oder Gaststätten bezeichnet Tesla sie als Destination Charger und nimmt sie in seine Liste der Ladestandorte im Web und in der Navigation seiner Elektroautos auf, betreibt sie aber nicht selbst.
Wirelane habe moniert, dass die Supercharger nicht geeicht seien, berichtete zum Beispiel das Handelsblatt, wie andere Medien offenbar auf Grundlage einer dpa-Meldung. Dass Tesla mit seinen schnellen Ladestationen so wie andere Betreiber gegen das strenge deutsche Eichrecht verstößt, ist seit einer Weile bekannt und wird von den zuständigen Behörden geduldet. Der Antrag von Schwaab dürfte sich also nur gegen die Destination Charger gerichtet haben. „Ganz konkret die Vorrichtungen in Hotels und Gaststätten“, hatte er im Interview Ende 2022 seine Ankündigung präzisiert, „alle“ Tesla-Säulen stilllegen zu lassen.
Auch langsame Elektroauto-Lader müssen die deutschen Eichvorschriften erfüllen, wenn sie öffentlich und gegen Bezahlung angeboten werden – Wirelane verkauft nach eigenen Angaben Geräte, die diesen Regeln anders als der Wall Connector von Tesla entsprechen. Die Abschaltung der deutschen Destination Charger durch Tesla aber konnte der Gründer in seiner einstweiligen Verfügung gar nicht sinnvoll verlangen, weil sie wie erwähnt von den Partnern betrieben werden. Korrekter dürfte deshalb ein Bericht von Gründerszene sein, laut dem Schwaab die Aufstellung und Weitergabe der Geräte verbieten lassen wollte.
Eichrecht als kritisches Supercharger-Thema
Auch damit kam er jedoch nicht durch. Laut Gründerszene wies das Landgericht Frankfurt den Wirelane-Antrag ab. Zum einen habe es eine Eilbedürftigkeit verneint, weil Schwaab schon seit 2021 von den Tesla-Verstößen gegen deutsches Eichrecht erfahren habe. Zum anderen seien die Aufsteller selbst für möglicherweise fehlende Preis-Angaben verantwortlich und nicht Tesla. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte teslamag.de zunächst nur, dass am Montag eine Entscheidung über den Wirelane-Antrag ergangen sei.
Üblicherweise hat das Unternehmen jetzt zwei Wochen Zeit, um eine Beschwerde dagegen einzulegen. Dazu dürfte es kommen, und auch eine Klage gegen Tesla hatte Schwaab laut Gründerszene für den Fall einer Niederlage schon angekündigt. Einstweilen aber können die gut 1000 Standorte mit Destination Charger in Deutschland offenbar in Betrieb bleiben – und die mittlerweile rund 150 Supercharger-Stationen sowieso. Auf längere Sicht aber dürfte sich Tesla stärker mit dem deutschen Eichrecht beschäftigen müssen, denn wie Wirelane mit seinen Wallboxen und andere Hersteller mit ihren Gleichstrom-Säulen zeigen, ist es mittlerweile nicht mehr unmöglich einzuhalten.
Update: Antrag auch gegen Supercharger gerichtet
Aktualisierung: Die Sprecherin des Gerichts hat Fragen von teslamag.de zu der Entscheidung beantwortet und so die Verwirrung aufgeklärt: Nach ihren Angaben hatte Wirelane explizit auch die Untersagung des deutschen Supercharger-Betriebs beantragt. Dieser Teil sei unter Verweis auf die nicht vorhandene Eilbedürftigkeit des Ansinnens abgewiesen worden, erklärte die Sprecherin. Zweitens wollte das Startup Tesla verbieten lassen, seine Wallbox for Destination Charging an gewerbliche Abnehmer zu vertreiben, die sie teils ohne korrekte Abrechnung einsetzen sollen. Doch auch damit hatte es keinen Erfolg, weil man den Hersteller nicht für Fehlverhalten seiner Kunden in die Verantwortung nehmen könne.