Das am vergangenen Mittwoch von Tesla veröffentlichte „Shareholder Deck“ für das dritte Quartal 2021 enthielt bereits die wichtigsten Informationen über die geschäftliche und finanzielle Entwicklung in dem Zeitraum – Rekord-Umsatz und ein Gewinn weit über den Erwartungen sowie noch einmal 1,3 Milliarden Dollar freier Cashflow nach Investitionen etwa. Wenige Tage später folgte mit dem Pflicht-Formular 10-Q eine detaillierte Darstellung des Quartals. Und der ist unter anderem zu entnehmen, dass Tesla eine Umwelt-Buße in Deutschland und ein hohes Schadensersatz-Urteil für einen früheren Mitarbeiter nicht hinnehmen will.
Deutsches Amt verringert Tesla-Buße
Über den deutschen Fall informierte das Unternehmen erstmals in seiner Börsen-Meldung für das dritte Quartal vor einem Jahr. Das Umweltbundesamt habe gegen die deutsche Tesla-Tochter einen Bußgeld-Bescheid über 12 Millionen Euro erlassen, hieß es damals. Der Grund seien angebliche Verstöße gegen Gesetze zu Meldepflichten und Batterie-Rücknahme. Man nehme Batterie-Pakete zurück und habe gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt, könne aber nicht sagen, wie das Verfahren ausgehe, schrieb Tesla dazu.
Nach dem neuen 10-Q hat die deutsche Behörde das verlangte Bußgeld inzwischen reduziert: Ende April habe sie als Reaktion auf den Einspruch den Bescheid auf 1,45 Millionen Euro abgeändert, steht in dem Bericht. Doch auch die niedrigere Buße will Tesla nicht bezahlen. Im Juni habe man einen neuen Einspruch eingereicht. Dessen Ausgang sei offen, schreibt das Unternehmen wie vor einem Jahr, werde aber keine wesentlich negativen Auswirkungen auf das eigene Geschäft haben.
Deutlich mehr Geld steht in einem anderen Verfahren auf dem Spiel, das in dem 10-Q in einem eigenen Abschnitt erwähnt wird. Eine Jury in Kalifornien sprach vor kurzem einem externen Mitarbeiter, der in der Tesla-Fabrik Fremont Aufzüge bedient hatte, wegen rassistisch diskriminierender Äußerungen den Rekord-Schadensersatz von 137 Millionen Dollar zu. „Das Unternehmen ist nicht der Ansicht, dass die Fakten und Gesetze das Urteil rechtfertigen“, schreibt Tesla dazu und kündigt an, sich mit weiteren Eingaben und einer Berufung dagegen zu wehren.
Musk geht es vor Gericht ums Prinzip
Die Summe ist für ein Diskriminierungsurteil spektakulär hoch, würde Tesla angesichts seiner Cash-Reserven in zweistelliger Milliarden-Höhe aber wohl ebenfalls nicht gefährden. CEO Elon Musk hat allerdings zum Thema Prozesse in diesem Juli erklärt, hier gehe es ihm sozusagen unabhängig von den Kosten ums Prinzip: Die Politik bei Tesla sei, bei falschen Ansprüchen niemals nachzugeben, selbst wenn das keinen Erfolg verspreche, schrieb er auf Twitter zu einem US-Schlichtungsverfahren, in dem Tesla sich bereit erklärte, Besitzern älterer Model S je 625 Dollar für die vorübergehende Drosselung ihrer Akkus zu bezahlen.
Ein wenig scheint das aber auch eine Frage des Preises zu sein. Denn wegen derselben Beschwerden sprach eine Schlichtungsstelle in Norwegen Kunden in diesem Mai je 13.300 Euro Entschädigung zu, und Tesla kündigte an, eine Neuverhandlung zu beantragen. Zum Stand dieser Angelegenheit ist dem neuen 10-Q nichts zu entnehmen, was damit zusammenhängen könnte, dass darin nur Verfahren mit einem Kosten-Risiko von mehr als 1 Million Dollar aufgeführt werden.