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Lex Tesla? US-Behörde führt Meldepflicht für Unfälle mit modernen Assistenz-Systemen ein

1. Juli 2021 | 1 Kommentar

model 3 autopilot crash connecticut

Bild: Tesla Model 3 nach dem Auffahren auf ein stehendes Polizeiauto Ende 2019 (Foto: Connecticut State Police)

Bei der Regulierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen hat sich die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA lange zurückgehalten. Zwar leitete sie nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren insgesamt 36 Untersuchungen zu Unfällen ein, bei denen ein Assistenz-System eine Rolle gespielt haben könnte (in 30 davon geht es um den Autopilot von Tesla), aber bislang gab es auf US-Bundesebene keine allgemeinen Informationspflichten dazu. Jetzt ändert sich das: Am Dienstag führte die NHTSA eine neue Verordnung ein, laut der Hersteller alle Unfälle mit vorheriger Nutzung von Assistenz- und Autonomie-Systemen mit kurzen Fristen melden müssen.

Tesla einer von vielen Adressaten

Die „Standing General Order“ der Behörde trägt den Titel Incident Reporting for Automated Driving Systems (ADS) and Level 2 Advances Driver Assistance Systems (ADAS). Sie tritt zehn Tage nach Zustellung in Kraft und gilt ab dann für drei Jahre. Die obligatorischen Unfall-Berichte würden der NHTSA wichtige Daten über mögliche Sicherheitsprobleme verschaffen, heißt es in einer Pressemitteilung dazu.

Konkret müssen Hersteller und Betreiber von automatisierten Autos innerhalb eines Tages Unfälle in den USA melden, bei denen Menschen zu Schaden kamen oder ein Fahrzeug abgeschleppt werden musste; innerhalb von zehn Tagen wird eine Aktualisierung verlangt. Über alle anderen Unfälle mit Assistenten-Beteiligung muss zu jeder Monatsmitte aktuell berichtet werden. Als Kriterium dabei gilt, dass das System bis zu 30 Sekunden vor dem Beginn des Unfall-Geschehens oder irgendwann währenddessen aktiviert war.

Tesla ist nur einer von vielen Auto-Herstellern, Technologie-Unternehmen und Fahrdienstleistern, die in der Standing Order als ihre Adressaten genannt werden. Bislang allerdings lag der Schwerpunkt der punktuellen NHTSA-Beobachtung von Assistenz-Systemen klar auf Tesla. Mitte Juni nannte sie in einer Tabelle die Zahl von 30 Untersuchungen, die seit 2016 in Zusammenhang mit dem Autopilot-System eingeleitet worden seien, 8 davon allein seit diesem März. Ansonsten gab es nur sechs andere NHTSA-Untersuchungen zu Unfällen mit möglicher Assistenz-Beteiligung. In zwei Fällen war das Auto ein Cadillac, einmal ein Lexus, einmal ein autonomer Bus namens Navya Arma, und zweimal ein Volvo XC90 – einer davon tötete bei Autonomie-Testfahrten im Jahr 2018 eine Frau, die ein Fahrrad schiebend eine Straße überquerte.

Systematische Assistenten-Beobachtung

Assistenz-Systeme der Stufe 2, in die auch Tesla offiziell sein Autopilot-System einsortiert, würden bei neuen Fahrzeugen immer verbreiteter, schreibt die NHTSA in ihrer Begründung für die neue Vorschrift. Tatsächlich kommen in höheren Klassen und vor allem bei Elektroautos kaum noch Modelle auf den Markt, die nicht über Autopilot-ähnliche Funktionen unter anderen Bezeichnungen verfügen.

Statt der nur vereinzelten Beobachtung hauptsächlich von Tesla beginnt also jetzt eine systematische Erfassung von Unfall-Daten in Zusammenhang mit solche neuen Technologien auf US-Bundesebene. Zu hoffen ist, dass sie mehr Transparenz und Sachlichkeit in die Diskussionen darüber bringen wird – zuletzt nach einem tödlichen Tesla-Unfall in Texas wurde schnell der Autopilot als Ursache verdächtigt, was nach den bislang bekannten Daten aber nicht korrekt ist.

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Tags: Autopilot, Fahrerassistenzsysteme, NHTSA, Tesla

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