Die Kapazität der deutschen Gigafactory von Tesla in Grünheide bei Berlin soll verdoppelt werden – nicht nur bei Elektroautos, sondern auch bei Batterien. Das geht aus einer Presse-Mitteilung des brandenburgischen Umwelt-Ministeriums von diesem Mittwoch hervor. Nächste Woche sollen von Tesla dafür eingereichte Unterlagen und Behörden-Kommentare dazu öffentlich gemacht werden. So war es auch vor der Genehmigung der aktuellen Gigafactory-Phase. Aber dieses Mal will Tesla das komplexe Verfahren offenbar anders angehen.
Tesla will Teil-Genehmigungen beantragen
Derzeit ist für die deutsche Gigafactory eine Kapazität von 500.000 Elektroautos pro Jahr genehmigt. In diesem März produzierte Tesla dort nach eigenen Angaben erstmals 5000 Model Y in einer Woche, was ungefähr dem halben zulässigen Jahreswert entspricht. Ebenfalls Teil der ersten Genehmigung war die Produktion von 50 Gigawattstunden an Batterien in einem zusätzlichen Gebäude. Laut Brandenburgs Wirtschaftsminister war dort in diesem Februar viel Aktivität zu beobachten; die Produktion ganzer 4680-Batterien soll allerdings zugunsten von mehr davon in den USA verschoben worden sein.
Trotzdem hat Tesla für die zweite Gigafactory-Phase auch eine Verdoppelung der „Batteriespeicherproduktionskapazität“ auf 100 Gigawattstunden beantragt, heißt es in der Mitteilung des Umwelt-Ministeriums. Dieser Teil der neuen Planung war noch nicht allgemein bekannt. Dass Tesla eine Verdoppelung der Elektroauto-Kapazität in Grünheide auf 1 Million pro Jahr beantragen wollte, hatte der Landkreis Oder-Spree dagegen schon Ende 2022 verraten, und in diesem März bestätigten Behörden, dass ein Antrag auf eine erste Teilgenehmigung gestellt wurde.
Das hörte sich so an, als wolle Tesla erneut vorgehen wie in der ersten Phase: mit einem Gesamtantrag, dessen abschließende Genehmigung lange offen bleibt, während auf der Grundlage von Vorab-Genehmigungen und eigenem Rückbau-Risiko schon nach und nach die Arbeiten erledigt werden. Dieses Mal aber ist stattdessen geplant, „das Vorhaben in mehreren Teilgenehmigungsschritten zu beantragen“, wie das Ministerium schreibt.
„Erheblicher Zeitgewinn“ für Gigafactory?
In beigelegten „Vollzugshinweisen“ einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beschleunigung von Verfahren wird erklärt, dass diese Vorgehensweise Vorteile für beide Seiten hat. Bei Teilgenehmigungen müsse der Antragsteller vollständige Unterlagen zunächst nur für den jeweiligen Abschnitt und nicht für das Gesamtvorhaben einreichen; auf diese Weise könnten Detail-Änderungen noch in spätere Teilanträge aufgenommen werden. Behörden sollen davon profitieren, dass sie frühzeitig in die Planung eingebunden werden. Insgesamt sei so „ein erheblicher Zeitgewinn für das Projekt möglich“.