Weil sie sich auch im Stehen für Aufzeichnungen nutzen lassen, machen die in den Elektroautos von Tesla verbauten Kameras für das Autopilot-System Datenschützer nervös. In China wurde die Zufahrt mit Tesla zu militärischen Anlagen nach Berichten im vergangenen Jahr aus diesem Grund komplett verboten, und nachdem es von deutschen Behörden bislang nur milde Warnungen gab, greift die Polizei in Berlin jetzt offenbar durch: Nach mehreren Berichten hat der Sicherheitschef für das dortige Präsidium und das LKA verfügt, dass man deren Präsenzen mit einem Tesla nicht mehr befahren darf. Aktualisierung: Die Polizei Berlin hat das interne Schreiben indirekt bestätigt, aber für „nichtig“ erklärt (s. ganz unten)
Direktionen entscheiden selbst über Tesla
Von der Sperre erfuhr zunächst die Zeitung B.Z. und bekam sie laut dem eigenen Bericht von einer Sprecherin der Polizei bestätigt. In einer E-Mail wird demnach erklärt, dass die zuständige Abteilung im Januar auf einen Beitrag des ZDF über den Tesla-Umgang mit Daten aufmerksam gemacht wurde. Sämtliche Modelle würden „permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten“, schrieb sie offenbar nur auf Grundlage der TV-Informationen. Das Material werde auf Servern in den Niederlanden dauerhaft gespeichert, was dann damit geschehe, sei für Tesla-Kunden nicht nachvollziehbar.
Das Ergebnis sei „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“, zitiert der Tagesspiegel weiter aus der Polizei-Mail. Zudem soll die Anweisung nicht ausschließlich für Präsidium und LKA gelten: Das Tesla-Verbot sei „von allen Verantwortlichen für ihre jeweiligen polizeilichen Liegenschaften gleichermaßen umzusetzen“, habe der Sicherheitschef geschrieben. Die Pressestelle erklärte dazu, das bedeute, dass die Direktionen selbst prüfen, wie mit Teslas auf ihrem Gelände umzugehen ist.
Laut dem Tagesspiegel-Bericht betrifft das zum Beispiel den Leiter der Direktion 2 in Berlin. Er fahre privat einen Tesla, mit dem er am Mittwoch noch auf seinem reservierten Parkplatz gestanden habe, und müsse jetzt entscheiden, wie die künftige Regelung dazu aussehen soll. Unter anderem werde in der Polizei auch für andere Beamte und Besucher mit Tesla überlegt, ob sich für sie spezielle Fahrwege mit Sichtschutz festlegen lassen. So solle der Kamera-Blick auf sensible Objekte wie Munitionslager oder Bereiche von Zivilermittlern und Spezialkräften verhindert werden.
Keine Tesla-Zufahrt in chinesischen Badeort
Unter anderem soll die Berliner Datenschutz-Behörde der Polizei Hinweise zur Funktion des Wächter-Modus bei Tesla gegeben haben. Nach Informationen von teslamag.de hatte sie zuvor mindestens zwei private Tesla-Besitzer ermahnt, die mit aktiviertem Wächter im öffentlichen Raum parkten. Die Behörde hatte auf Anfrage auch einen Vorschlag für eine rechtssichere Gestaltung des Systems mit Aufzeichnung erst nach einer Erschütterung, der bislang aber nicht zu Änderungen durch Tesla geführt hat.
In China gibt es ähnliche Probleme wie jetzt in Berlin. Im vergangenen Jahr soll das dortige Militär wegen des Kamera-Problems das Befahren seiner Anlagen im Tesla verboten haben. CEO Elon Musk versicherte später, die Autos des Unternehmens würden nirgendwo auf der Welt spionieren, und in China richtete es ein eigenes Zentrum für die dort gesammelten Daten ein. Trotzdem wurde vergangene Woche gemeldet, dass die Polizei in einem bei der politischen Führung beliebten Badeort ab Juli ein zweimonatiges Einfahrt-Verbot für Tesla verhängt hat.
Ein generelles Einfahrverbot für Fahrzeuge mit Umfeldüberwachung, wie z.B. @Tesla, auf Polizeigelände besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Die behördenweite Prüfung ist dazu noch nicht abgeschlossen, sodass die gestrige interne Info nichtig ist.
^yt— Polizei Berlin (@polizeiberlin) June 23, 2022
Aktualisierung: Unter anderem auf Twitter hat die Berliner Polizei zu den Berichten über die Tesla-Sperre Stellung genommen. „Ein generelles Einfahrverbot für Fahrzeuge mit Umfeldüberwachung, wie z.B. @Tesla, auf Polizeigelände besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, schrieb sie am frühen Donnerstagnachmittag. Damit wiederholte sie zunächst nur eine Information, die bereits bekannt war. Sie erklärte aber auch, dass die behördenweite Prüfung zu dem Thema noch nicht abgeschlossen sei, weshalb das interne Schreiben vom Vortag „nichtig“ sei. Die Polizei bestätigte also zum einen, dass es existiert – und zum anderen wurde es, aus noch unbekannten Gründen, auch für den begrenzten Geltungsbereich von Präsidium und LKA wieder kassiert. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte diesen Schritt: „Es ist gut, dass ein solches fehlerhaftes Schreiben umgehend korrigiert wird.“