Vor einem US-Gericht in Kalifornien hat Tesla nach Einschätzung von Beobachtern einen bedeutenden Sieg in Zusammenhang mit seinem Autopilot-System errungen: Ein Bundesrichter hat entschieden, dass nach dem Kauf unzufriedene Kunden Forderungen vor einem privaten Schiedsgericht vorbringen müssen statt bei der staatlichen Justiz. Eine von ihnen angestrebte Autopilot-Sammelklage gegen Tesla ist damit nicht mehr möglich.
Kläger wollten Ende von FSD-Betatest
Gewonnen hat vor Gericht damit vorerst nicht die Technologie, sondern die Rechtsabteilung von Tesla. Für die Nachrichten-Agentur Reuters, die am Montag davon berichtete, ist die Entscheidung des Gerichts in Kalifornien ein bedeutender Sieg für das Unternehmen, weil sie Sammelklagen mit viel mehr beteiligten Kunden verhindert. Ansprüche wurden also weder abgewiesen noch bestätigt, aber wer sie verfolgen will, muss das in einem privaten Einzelverfahren mit Tesla tun.
Laut dem Reuters-Bericht hatten fünf Tesla-Kunden den Antrag auf Zulassung einer Sammelklage gestellt. Jeder von ihnen hatte in der Zeit von 2017 bis 2022 offenbar mindestens die Autopilot-Option EAP gekauft, die als Vorstufe des teureren FSD-Pakets zusätzliche Funktionen bieten soll. Wiederholt soll Tesla ab 2016 wider besseres Wissen geäußert haben, dass autonomes Fahren mit der eigenen Assistenz-Technologie zum Greifen nah ist, obwohl sie sich weiterhin als unzuverlässig erwiesen und Unfälle verursacht habe.
Wie TechCruch berichtet, wollten die jetzt gescheiterten Sammelkläger zudem nicht nur eine Entschädigung für alle betroffenen EAP- oder FSD-Käufer erreichen. Zusätzlich forderten sie, dass Tesla sein Autopilot-System nicht mehr als (grundsätzlich) fähig zu autonomem Fahren bezeichnen darf – und dass die Beta-Software FSD nicht mehr verbreitet werden darf und auf schon damit ausgestatteten Elektroautos deaktiviert werden muss.
Autopilot-Ärger für Tesla geht weiter
Mit der Abweisung der Klage kommt Tesla also nicht nur um ein potenziell teures Sammelverfahren herum, sondern kann auch FSD-Verkauf und -Betatest in den USA bis auf Weiteres fortsetzen. Seine Entscheidung begründete der Richter damit, dass vier der fünf klagenden Kunden beim Kauf zugestimmt hätten, Konflikte mit Tesla vor einer Schiedsstelle der American Arbitration Asscociation auszutragen; der fünfte hatte dem widersprochen, wartete aber anschließend zu lang.
Das Ende von juristischem Autopilot-Ärger im engeren Sinn für Tesla bedeutet die Abweisung der Sammelklage jedoch nicht. Derzeit wird über die Klage von Angehörigen eines Mannes verhandelt, der nach ihrer Darstellung durch einen Autopilot-Fehler in seinem Model 3 tödlich verunglückte. In diesem Januar bestätigte Tesla außerdem Anfragen des US-Justizministeriums zu FSD- und Autopilot-Themen. Zusätzlich laufen auf regulatorischer Ebene mehrere Untersuchungen bei der Verkehrsbehörde NHTSA.