Das Autopilot-System von Tesla wird in den USA zunehmend zum Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen. So will die kalifornische Verkehrsbehörde DMV die Bezeichnungen „Autopilot“ und „Full Self-Driving Capability“ verbieten lassen, weil sie für sie den irreführenden Eindruck erwecken, damit ausgestattete Autos könnten autonom fahren. Ende August verklagte ein Tesla-Besitzer das Unternehmen wegen häufiger Phantom-Bremsungen des Systems. Und jetzt gibt es einen weiteren Antrag auf eine Autopilot-Sammelklage – und bald beginnt ein wichtiger Prozess, in dem die Familie eines Mannes klagt, der bei einem Unfall mit seinem Model 3 ums Leben kam.
Zwei Tesla-Sammelklagen wegen Autopilot
Über die neueste Autopilot-Klage in den USA berichtete am Mittwoch die Publikation Automotive News. Darin fordert ein Tesla-Besitzer aus Kalifornien Schadenersatz in noch ungenannter Höhe, weil er sich von Werbung für das System und die Option Full Self-Driving (FSD) in die Irre geführt fühlt. Seit 2016 erwecke das Unternehmen wider besseres Wissen den Eindruck, die Technologie für autonomes Fahren sei so gut wie fertig.
Der klagende Tesla-Besitzer selbst hat laut dem Bericht im Jahr 2018 5000 Dollar für die Funktion Enhanced Autopilot bezahlt, die einige Elemente des vollen FSD-Pakets enthält. Nach seinen Worten werden Kunden als „unausgebildete Test-Ingenieure“ eingesetzt und haben unzählige Probleme wie Steuern in den Gegenverkehr oder das Überfahren von roten Ampeln identifiziert. Eine finanzielle Kompensation verlangt der Kläger jetzt nicht nur für sich selbst: Wie in dem Verfahren wegen Phantom-Bremsungen bei Tesla soll eine Sammelklage daraus werden.
Tesla hält Autopilot-Beschwerden oder auch -Klagen üblicherweise entgegen, deutlich darauf hinzuweisen, dass die Software eine Überwachung durch die Person am Steuer erfordert. Die derzeit verfügbaren Funktionen würden das Fahrzeug nicht autonom machen, heißt es zum Beispiel explizit in der aktuellen Beschreibung der FSD-Option im Konfigurator. Ähnliche einschränkende Hinweise gab es auch früher schon, und in Deutschland hat das OLG München vor kurzem ein Urteil der Vorinstanz kassiert, in dem Autopilot-Beschreibungen als irreführend verboten wurden.
Prozess um Tod in Model 3 im Februar
Das Rechtssystem in den USA ist aber ein ganz anderes, und mit den zwei potenziellen Autopilot-Sammelklagen wird Tesla sich beschäftigen müssen. Hinzu kommt die Klage der Familie eines Mannes, der im März 2019 in Florida ums Leben kam. Am Steuer seines Model 3 mit aktiviertem Autopilot rammte er einen Lastwagen-Auflieger, der beim Abbiegen seinen Fahrweg kreuzte. Laut einem Bericht von Bloomberg ist die öffentliche Verhandlung darüber für nächsten Februar angesetzt. Tesla-CEO Elon Musk selbst wird darin nicht aussagen, aber eine Reihe von Experten. Dazu zählt ein früheres führendes Mitglied des Autopilot-Teams, das Anfang 2021 gegenüber der Behörde DMV erklärt haben soll, eine Twitter-Nachricht von Musk zu FSD entspreche nicht der technischen Realität.