Mit einem Eilantrag hat der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg die Rodungsarbeiten für die geplante Gigafactory von Tesla in Grünheide vorläufig gestoppt. Das in einer Beschwerde angerufene Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verfügte am Samstag eine Unterbrechung der Arbeiten, weil die Rodung nach Angaben von Tesla sonst schon in dieser Woche abgeschlossen gewesen wäre. Wie der Verband dazu mitteilte, hält sein Rechtsanwalt die Voraussetzungen für die Genehmigung dieser Arbeiten für „eindeutig nicht erfüllt“. In sozialen Medien wurde die Grüne Liga wegen ihres Vorgehens gegen Tesla unterdessen hauptsächlich kritisiert.
Tesla steht nicht über dem Gesetz #Gf4 #GigaBerlin https://t.co/gAhsWAZPkG
— Grüne Liga (@GrueneLiga) February 16, 2020
Am Donnerstag hatte das Brandenburger Landesamt für Umwelt einen Antrag von Tesla auf vorzeitigen Beginn vorbereitender Arbeiten für seine europäische Gigafactory genehmigt; schon Minuten später begann die Rodung mit schweren Maschinen. Das gesamte Bauprojekt muss nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz beantragt werden, und noch bis zum 5. März können Bürger Einwendungen dagegen vorbringen, die am 18. März erörtert werden sollen. Unter mehreren Voraussetzungen, die das Umweltamt im Fall von Tesla als erfüllt ansah, können aber vorab vorbereitende Arbeiten genehmigt werden.
Mit seiner vorläufigen Stopp-Verfügung, die laut der Grünen Liga von Polizisten vor Ort durchgesetzt werden musste, sorgte das OVG zunächst einmal nur dafür, dass mehr Zeit für eine endgültige Entscheidung bleibt. Bis Dienstag sollen Umweltamt und Tesla Stellungnahmen dazu einreichen, was laut Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach auf eine rasche Bearbeitung hoffen lässt.
Eile ist geboten, weil spätestens ab Mitte März Rodungsarbeiten bis zum Herbst verboten sind. Der Zeitplan von Tesla, schon im Sommer 2021 mit der Produktion in Grünheide zu beginnen, wäre dadurch gefährdet. Laut Steinbach könnte dies sogar dazu führen, dass Tesla seine Pläne in Brandenburg noch aufgibt. Einen Plan B für eine europäische Gigafactory soll es nach Informationen von teslamag.de zumindest Ende 2019 nicht gegeben haben.
Laut dem OVG-Beschluss wird es bei der anstehenden Prüfung vor allem auf zwei Punkte ankommen. Zum einen sei zu klären, ob Teslas Verpflichtungen zur Aufforstung auf anderen Flächen als Ausgleich für die Rodung in Grünheide ausreichen; angesichts der Tatsache, dass Tesla dreimal so viel Waldfläche anlegen will, wie für die Gigafactory weichen soll, dürfte dies der Fall sein.
Weniger klar erscheint aber der zweite Punkt: Eine Vorab-Genehmigung ist nur zulässig, wenn für die endgültige Genehmigung „mit der Entscheidung zugunsten des Antragsstellers gerechnet werden kann“, wie das OVG erklärt. Zu prüfen sei hier, ob von einem positiven Bescheid auch schon dann ausgegangen werden kann, wenn (wie im Fall von Tesla) die Frist für öffentliche Einwendungen noch nicht abgelaufen ist.
Genau auf diesen Punkt bezieht sich auch die Grüne Liga: Arbeiten dürften erst erfolgen, wenn „eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit“ einschließlich Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Bürgern vorliege, erklärt sie. In einem Interview sagte der Landesvorsitzende der Liga Brandenburg zwar, es gehe ihr „nicht um das Verhindern von Tesla“, sondern um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Zumindest in sozialen Medien könnte der Verband damit aber nicht überzeugen: Sowohl unter der Twitter-Nachricht zum Thema als auch auf der Facebook-Seite der Grünen Liga Berlin waren am Montag überwiegend kritische Kommentare zu lesen.