• Zum Inhalt wechseln
  • Skip to main content
  • Zum Inhalt wechseln

Teslamag.de

  • Facebook
  • X
  • Youtube
  • Instagram
  • Startseite
  • Model 3
  • Model S
  • Model Y
  • Model X
  • Cybertruck
  • Roadster
  • Semi
  • Powerwall
  • Marktplatz
Anzeige

4 Cent pro Aktie: Verteilung von alter Musk-Strafzahlung für sich und Tesla kann beginnen

30. März 2022 | 2 Kommentare

Bild: Tesla (Archiv)

Die Fronten zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und Tesla-Chef Elon Musk scheinen verhärtet. Nach Darstellung von Musk wird er von der Behörde mit Verfahren bombardiert, um sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Die SEC dagegen besteht darauf, dass sie nur die Einhaltung eines Vergleichs mit dem Tesla-Chef von 2019 sowie allgemeiner Börsen-Regeln sicherstellen will. Immerhin ein Teil-Vorwurf in dem Konflikt aber dürfte bald nicht mehr im Raum stehen: Die Verteilung einer Strafzahlung von Musk an seine Aktionäre kann beginnen.

SEC und Tesla-Chef im Dauer-Clinch

Im Oktober 2018 einigten sich die beiden Seiten darauf, dass Musk den Posten als Tesla-Chairman abgibt, 20 Millionen Dollar bezahlt und zukünftig Zurückhaltung in sozialen Medien übt. Damit verglich sich der CEO in einem Verfahren, das die SEC wegen seiner Ankündigung im August desselben Jahres, Tesla von der Börse wegzukaufen, gegen ihn eingeleitet hatte. Später wurde der Twitter-Aspekt nach ersten Streitigkeiten darum konkretisiert, außerdem übernahm Musk zusätzlich die 20 Millionen Dollar, die Tesla nach dem Vergleich bezahlen sollte.

Das Geld bezahlte er, um die Twitter-Einigung aber schien sich der CEO wenig zu kümmern. Nach kleineren Provokationen gegen die SEC ließ er im November 2021 über den Verkauf von 10 Prozent seiner Aktien abstimmen, den er dann tatsächlich startete. Wie Tesla später wissen ließ, ging in dieser Angelegenheit eine Aufforderung der Behörde ein, umfangreiches Material zu der Frage vorzulegen, ob Musk die Kommunikation darüber wie vereinbart vorab intern prüfen ließ. Der wehrte sich im Februar mit einer Eingabe an das New Yorker Gericht dagegen, das 2018 den Vergleich begleitet hatte: Die SEC verfolge ihn unangemessen und habe im Übrigen die für Tesla-Aktionäre vorgesehenen 40 Millionen Dollar noch nicht weitergegeben.

Einer Twitter-Beobachtung durch die SEC würde Musk jedoch nicht einmal dann entgehen, wenn das Gericht die Eignung dazu aufheben würde, antwortete sie nach Berichten Anfang vergangener Woche. So lange Unternehmen und CEO Musks Twitter-Account für die Verbreitung von Informationen für Anleger nutzen würden, sei die SEC auch dafür zuständig, sich damit zu beschäftigen, schrieb sie laut Fox Business zurück.

Gericht billigt Auszahlung von Musk-Geld

Immerhin der Streit um die 40 Millionen Dollar aber könnte sich jetzt bald erledigt haben. Im Februar verlangte Musk einen Termin vor Gericht, um unter anderem den Verbleib dieses Geldes zu klären. Zu dem kam es nicht, aber die SEC erklärte, der Prozess der Auszahlung an Anleger nähere sich dem Abschluss. Ende vergangener Woche wurden die Modalitäten dafür von dem Gericht in New York freigegeben, wie die Nachrichten-Agentur Reuters berichtete. Nach den etwa dreieinhalb Jahren seien 41,2 Millionen Dollar daraus geworden. Wie genau das Geld verteilt werden soll, geht aus dem Bericht nicht hervor. Rechnerisch ergäbe sich ein Wert von etwa 4 US-Cent für jede der inzwischen gut 1 Milliarde Tesla-Aktien.

Passend dazu

Tags: Aktie, Elon Musk, SEC, Tesla

Marktplatz
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

  • Aktuell: Tesla zeigt auf Energie-Messe geeichte Wallbox & Supercharger für fremde Ladenetze
  • Aktuell: Deutsche Tesla-Schwäche setzt sich im April trotz Auslieferung von neuem Model Y fort
  • Tesla-Woche 18/25: Leasing-Deals, Aufregung um Musk-Ablösung, Semi-Offensive, AfD-Streit
  • Aktuell: Tesla-Chef Musk weist Bericht über Board-Suche nach Nachfolger wütend zurück
  • Aktuell: China-Blog nennt Details zu billigerem Tesla Model Y, Langversion mit 3. Reihe ab Mai
Anzeige
  1. Startseite
  2. Aktie
  3. SEC kann Geld aus alter Einigung mit Tesla-Chef auszahlen > teslamag.de
  • Startseite
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Copyright © 2025 · Teslamag.de