Viel war in den letzten Tagen los auf dem Gelände der geplanten Gigafactory von Tesla bei Grünheide – nach einem gerichtlich verfügten Stopp wurde die Rodung von 90 Hektar Kiefern inzwischen offenbar abgeschlossen, begleitet von Baumbesetzungen und Demonstrationen für wie gegen Tesla. Intensiv beobachtet wird all das von engagierten Twitter-Nutzern vor Ort, die wie zuvor chinesische Tesla-Freunde beim Bau der Gigafactory in China zum Teil sogar Drohnen einsetzen. Aber Drohnenflüge sind in Deutschland wohl so streng reguliert wie das Fällen von Bäumen – weshalb ein Spezialunternehmen auf diesem Gebiet jetzt einen Leitfaden für Flüge über die entstehende Tesla-Fabrik in Grünheide veröffentlicht hat.
Die umfangreichen Informationen über die Regeln für die deutsche Gigafactory finden sich auf der Webseite des Drohnen-Dienstleisters Flynex. Wichtig dabei: Ein riesiger Teil des 300 Hektar großen Tesla-Geländes liegt innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Berlin-Schönefeld – und zwar genau der Abschnitt, der zuletzt gerodet wurde (stärker blauer Bereich im Bild).
Ohne Sondergenehmigung sind hier Drohnenflüge nur bis maximal 50 Meter Höhe erlaubt. Genehmigungen für Flughöhen über 50 Meter müssen bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg beantragt werden. Mit Kontrollzonen muss man offenbar besonders aufpassen: Unerlaubtes Einfliegen kann eine Straftat darstellen, wenn dadurch andere Luftverkehrsteilnehmer (zum Beispiel Passagiermaschinen im Anflug auf den Flughafen Schönefeld) konkret gefährdet werden. Dann können Geld oder Freiheitsstrafen die Folge sein, wie der Jura-Blog RechtGehabt.de erklärt.
Und damit hört es mit den Regeln in der Luft über Giga Berlin noch nicht auf: Überflugverbote ohne Sondergenehmigung gelten auch für die Autobahn A10, für die ebenfalls an das Grundstück angrenzenden anderen öffentlichen Straßen, für den Bahnhof Fangschleuse und die durch das Tesla-Areal führende Bahnstrecke (im Bild blaugrau unterlegt). Von all dieser Infrastruktur muss man sich mit Drohnen horizontal mindestens 100 Meter fern halten.
Grundsätzlich müssen Drohnenflieger natürlich alle allgemeinen Regeln einhalten, die seit April 2017 in der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” festgelegt sind. Dazu gehört unter anderem: nur bei Tageslicht fliegen, nicht höher als 100 Meter fliegen, eine angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, für eine Drohne über 250 g eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht haben, für Drohnen über 2 kg Gewicht einen luftfahrttechnischen Wissens- und Sicherheitstest absolviert haben und ab 5 kg eine offizielle Genehmigung besitzen.
Wer trotz all dieser Regeln vom Tesla-Grundstück in Grünheide mit einer Drohne starten will, braucht eine Erlaubnis vom Eigentümer, also von Tesla (sobald der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist). Wer am Flugtag auf Nummer sicher gehen will, kann zum Beispiel die Map2Fly-Karte von Flynex anschauen oder die Drohnen-App der deutschen Flugsicherung nutzen.