Wer zur Miete oder in einer Hausgemeinschaft wohnt und zuhause eine Lade-Möglichkeit für sein Elektroauto einrichten wollte, musste bisher auf die Zustimmung aller beteiligten Eigentümer hoffen. Ohne die Zustimmung aller Rechteinhaber durfte nicht einmal auf eigene Kosten eine Ladesäule zum Beispiel in Sammel-Tiefgaragen eingebaut werden. Dieses Problem löst ein Gesetzes-Vorhaben, das nun den Bundestag passierte.
Fortschritt für Elektroautos
Durch umfassende Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Union, Grüne und SPD zusammen Mitte September eine neue Rechtssituation in Deutschland geschaffen. Demnach ist es für einzelne Rechte-Inhaber geteilter Bereiche von zum Beispiel Wohneigentum (gemeinsame Tiefgaragen oder Stellplätze) möglich, einen Beschluss der Eigentümer-Versammlung einzufordern. Gelingt dies aufgrund der nun neu geregelten Rechtssituation nicht, kann der betroffene Eigentümer eine Durchsetzungsklage anstreben. Das heißt im Umkehrschluss: Ganz einfach ist das Durchsetzen des eigenen Willens für eine Lade-Möglichkeit immer noch nicht, wurde aber grundsätzlich durch die Gesetz-Änderungen möglich gemacht.
In der Praxis heißt das, dass Eigentümer die Gemeinschaft auffordern können, die Installation beispielsweise einer Wallbox zu beschließen. Die Kosten für den Einbau muss der jeweilige Elektroauto-Fahrer dann selbst tragen. Eine davon abweichende Beschlussfassung, also beispielsweise eine Kostenteilung, wird durch die Novelle ebenfalls ermöglicht. Eigentümer in der Gemeinschaft, die keinerlei Nutzen von den technischen Veränderungen haben, dürfen aber nicht belastet werden. Interessant: kommt eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande, müssen sich auch Eigentümer an der Einbau-Maßnahme finanziell beteiligen, die gegen den Einbau stimmen, wenn sie die Möglichkeit später nutzen.
Bei Mietern mit Elektroauto sieht es ähnlich aus: Sie können künftig vom Besitzer ihrer Immobilie den Einbau einer Ladestation verlangen. Die Kosten müssen sie dann aber wie Eigentümer selbst tragen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die neuen Regeln gelten nicht nur für die Elektroauto-Infrastruktur. Auch andere Einbauten wie Sanierungen oder Glasfaser-Kabel werden von den überarbeiteten Gesetzen erfasst. Die Änderung könnte schon im Dezember in Kraft treten. Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen, was frühestens bei der kommenden Sitzung am 9. Oktober 2020 möglich ist.