Rund um alte und verunfallte Fahrzeuge von Tesla ist ein Markt für unabhängige Werkstätten entstanden. Ein Beispiel ist die „elektrifizierte Werkstatt” in Seabrook, New Hampshire, etwa eine Autostunde nördlich von Boston. Der Besitzer Rich Benoit betreibt einen erfolgreichen YouTube-Kanal mit dem Namen „Rich Rebuilds”, aktuell mit rund 660.000 Abonnenten. Dort berichtet er über seine Erfahrungen mit der Reparatur von Tesla-Fahrzeugen, unter anderem von solchen, die als Totalschaden eingestuft wurden, etwa nach einem schweren Unfall oder Wasserschaden.
Die Möglichkeit, diese Autos wieder zu verkaufen, will Tesla aber offenbar deutlich einschränken. Laut einem internen Memo an Tesla-Mitarbeiter, das Electrek zitiert, aktualisiert Tesla seine Richtlinie für Totalschaden-Fahrzeuge. Dem Bericht zufolge soll die Schnelllade-Funktion bei solchen Teslas dauerhaft deaktiviert werden. Ob diese Richtlinie bereits greift oder nur angekündigt ist, geht aus den Zitaten nicht hervor. „Tesla deaktiviert jetzt Supercharging bei Totalschaden-Fahrzeugen”, lautet die Überschrift bei Electrek.
Allerdings scheint dieser Teil der Richtlinie so neu nicht. Bereits eine „Tech Note” von Tesla an Mechaniker für elektrische Fahrzeuge vom 07.09.2018 listet folgende Maßnahmen seitens Tesla auf: „Supercharging wird bei als ‚Totalschaden‘ gekennzeichneten Fahrzeugen deaktiviert”. Selbst wenn das Fahrzeug bei Tesla eine „Inspektion der Hochspannungssicherheit” überstehe, bleibe dies so. Begründet werden die Maßnahmen mit Sicherheitsbedenken.
Neu ist also, dass schnelles Laden nun auch bei Drittanbietern deaktiviert wird oder werden soll. Darüber hinaus behält sich Tesla, laut Electrek das Recht vor, „das Schnellladen bei Fahrzeugen zu deaktivieren, die unserer Meinung nach nicht sicher sind.” Das Unternehmen geht sogar noch weiter: „Stellt sich heraus, dass ein Fahrzeug so modifiziert wurde, dass es über Dritte aufgeladen und/oder schnell aufgeladen werden kann, kann Tesla rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz fordern.”
Nicht nur verschlechtert Tesla mit diesem Vorgehen die Geschäftsgrundlage für unabhängige Werkstätten erheblich. Voraussetzung für solche Eingriffe in den Funktionsumfang eine Fahrzeug ist, dass das Unternehmen stets Zugriff auf dessen Software hat und sie nach Belieben modifizieren kann. Wie wir kürzlich berichteten, wirft diese Praxis schwerwiegende Fragen über die Rechte von Fahrzeug-Besitzern auf.