Ein paar Stunden konnte die Feierstimmung der Brandenburger Landesregierung ungetrübt bleiben: Am Freitagnachmittag verkündete sie stolz und erleichtert, Tesla gut zwei Jahre nach dem ersten Antrag die abschließende Genehmigung für seine Gigafactory in Grünheide bei Berlin übergeben zu haben. Doch fast von Anfang an wurde das lange Verfahren von Warnungen zur Wasser-Versorgung der Tesla-Fabrik begleitet. Und noch am Freitagabend entschied ein Gericht, dass die vom Land erteilte Bewilligung für eine höhere Entnahme in der Region rechtswidrig ist.
Formfehler bei Wasser-Bewilligung für Tesla
Dass vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder noch etwas kommen würde, war vorher bekannt – es hatte sogar mitgeteilt, dass am Freitag die Verhandlung über das Thema stattfindet. In dem Verfahren klagten Verbände gegen die Landesregierung. Die hatte dem für das Tesla-Gebiet zuständigen Wasserverband Strausberg-Erkener (WSE) im Februar 2020 erlaubt, die Entnahme in einem seiner Wasserwerke um 1,3 Millionen Kubikmeter jährlich zu erhöhen, dabei nach Ansicht der Kläger aber Fehler gemacht. Die Menge entspricht annähernd den rund 1,4 Millionen Kubikmeter, die Tesla als Wasser-Bedarf für seine Fabrik genannt hat. Die erhöhte Entnahme wurde nicht speziell dafür zugelassen, doch der WSE gab an, den Vertrag für die Gigafactory kündigen zu müssen, falls das Gericht die Erlaubnis kippt.
Und das hat es am Freitag getan – jedenfalls mindestens zur Hälfte. Die wasserrechtliche Bewilligung von Februar 2020 sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, teilte das Gericht am Freitagabend mit. Das Land habe einen Verfahrensfehler gemacht, indem es für die erhöhte Entnahme „kein ergänzendes Verfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeleitet habe. Das sei ein formeller Rechtsverstoß, der „Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der angefochtenen Entscheidung“ begründe. Das klingt deutlich, doch gleichzeitig schreibt das Gericht, dass dieser Fehler nicht zu einer Aufhebung der Bewilligung führe.
Es bestehe die konkrete Möglichkeit, die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden Verfahren nachzuholen, sodass der Fehler „geheilt“ wäre, führt das Gericht weiter aus. Andere vorgeschriebene Prüfungen seien ordnungsgemäß erfolgt. Auch inhaltlich sei der Bescheid nicht zu beanstanden, weil keine Diskrepanz zwischen Grundwasser-Entnahme und -Neubildung bestehe. Zudem stand bei dem Verfahren im Raum, dass die gesamte Förderung in dem Wasserwerk für unzulässig erklärt wird, sodass die Lücke beim WSE noch größer geworden wäre, aber das scheint vom Tisch zu sein.
Land könnte höhere Entnahme zunächst dulden
Trotzdem erklärte das Gericht laut einem Bericht des RBB, die erhöhte Förderung könne erst beginnen, wenn die Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeholt sei. Dabei scheint es sich um das gleiche Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu handeln, das Tesla für seine ganze deutsche Fabrik durchlaufen musste. Der Chef des WSE skizzierte jedoch bereits eine Möglichkeit, wie schon vorher genügend Wasser für Tesla und alle anderem in seinem Gebiet vorhanden sein könnte: Das Land könne eine Duldung aussprechen, wie es auch der Richter angeregt hatte, sagte er laut RBB. Brandenburgs Umweltminister hatte vorher zudem angekündigt, in der Angelegenheit wenn nötig vor höhere Gerichte zu gehen. Einen Antrag auf Berufung ließ das Verwaltungsgericht jetzt zu.