Bei Tesla in Grünheide wird fast alles verdoppelt: In diesem März reichte das Unternehmen erste Anträge für die Vergrößerung seiner deutschen Gigafactory bei Berlin ein, die vergangene Woche zusammen mit vielen weiteren Dokumenten veröffentlicht wurden, und wie daraus hervorgeht, soll praktisch nur beim Wasser-Bedarf alles beim Alten bleiben. Die Kapazität für Elektroautos und Batterien dagegen soll sich ebenso verdoppeln wie die Zahl der Beschäftigten bei Tesla – und der Energie-Bedarf für die gesamte Anlage.
Aktuell 9 MW Photovoltaik auf Gigafactory
Ein Teil davon wird bereits jetzt durch Photovoltaik gedeckt: Laut einem Eintrag im Stammdaten-Register der Bundesnetzagentur ging im April in Grünheide eine Dach-Solaranlage von Tesla Manufacturing Brandenburg in Betrieb. Die Bruttoleistung ist nur mit 1 Megawatt angegeben, was angesichts von reichlich Modulen auf dem Dach des riesigen Hauptgebäudes wenig erschien. Die vom Betreiber gewählte Bezeichnung PV1 spricht ebenfalls dafür, dass weitere Teilanlagen geplant oder schon umgesetzt sind.
Zumindest auf dem Gigafactory-Dach verlegt dürften tatsächlich schon 9 Megawatt sein, denn diese Zahl wird in einem der jetzt veröffentlichten Tesla-Dokumente als aktueller Stand genannt, realisiert in drei Einzelprojekten. Und es soll noch viel mehr werden. An anderer Stelle schreibt Tesla von Effizienz-Steigerungen für die deutsche Fabrik unter anderem mit 50 Megawatt Photovoltaik-Leistung. Im Wasser-Gutachten eines Dienstleisters ist sogar von insgesamt bis zu 97 Megawatt die Rede.
Tesla plant Solar-Ausbau und Akku-Speicher
Der Anlage PV1 auf dem Gigafactory-Dach wurde laut der Registrierung noch kein Stromspeicher zur Seite gestellt, aber auch das ist für die nächste Phase geplant. An mehreren Stellen erwähnen die Tesla-Dokumente Batterien, die bei Spitzen zur Stromversorgung der Fabrik beitragen und Überschuss speichern sollen. Angaben zur Kapazität ließen sich nicht finden, aber ein Anhaltspunkt könnte die Gigafactory in Texas sein: Dort wurde soeben eine Installation mit 68 Megapacks von Tesla abgeschlossen (s. Foto oben), die zusammen mindestens 66,7 Megawatt Leistung bieten dürften.
Mit einer ähnlichen Dimension wie dort würde Tesla den Strombedarf in Grünheide bei vollem Photovoltaik-Ausbau zumindest zeitweise fast vollständig selbst decken können: Als Spitze nach der Erweiterung auf 1 Million Elektroautos und 100 Gigawattstunden Batterien pro Jahr sind in den neuen Unterlagen 200 Megawatt angegeben. Aktuell müsste dieser Wert bei weniger als 97 Megawatt liegen – die sollen nämlich erst erreicht sein, wenn die jetzt nach einem ersten Teilantrag vorgesehenen Umbauten genehmigt und abgeschlossen sind. Das meiste davon ist nach Tesla-Aussagen bei einer Info-Veranstaltung vergangene Woche erforderlich, um die reale Kapazität näher an die bereits genehmigten 500.000 Elektroautos pro Jahr zu bringen.
Mit dem Schritt von 97 Megawatt auf 200 Megawatt soll sich der Spitzenbedarf der deutschen Tesla-Fabrik erst verdoppeln, wenn auch Teil 2 und Teil 3 des gesamten Erweiterungsprojekts abgeschlossen sind. Um den gleichen Faktor geht es dann auch beim Gasbedarf nach oben. Der maximale Bedarf für die aktuelle Gigafactory-Stufe plus die ersten Umbauten wird mit 10.900 Kubikmetern pro Stunde angegeben. Nach Abschluss des Gesamtvorhabens soll er mit 21.800 Kubikmetern exakt das Doppelte betragen.
Gaskraftwerk für deutsche Tesla-Fabrik
Ein Teil des zusätzlichen Bedarfs dürfte dabei nicht nur für Öfen in Gießerei, Lackierei und Batterie-Produktion anfallen, sondern auch für mehr selbst erzeugten Strom – aber nicht mit Photovoltaik, sondern aus einem eigenen Gaskraftwerk. Dieses wird ebenfalls an mehreren Stellen erwähnt und soll die Stromversorgung der Gigafactory mit 45 Megawatt Feuerwärmeleistung unterstützen.
Wie aus der Stellungnahme einer Behörde zur ersten Version der neuen Anträge hervorgeht, wollte Tesla zunächst nicht viel dazu schreiben, weil die Anlage nur 12 Monate lang laufen soll. Das wurde aber nicht akzeptiert, weil zur voraussichtlichen Betriebszeit statt nur der Absichtserklärung des Antragsstellers „objektivierbare Umstände“ heranzuziehen seien.