Noch am Mittwoch erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach im Landtag, Tesla habe ihm mehrfach versichert, dass auf dem Gelände der entstehenden Gigafactory in Grünheide bei Berlin auch eine Batterie-Fabrik gebaut werden soll. Ansonsten wisse die Landesregierung aber fast nichts darüber, und Anträge für eine Zellproduktion lägen nicht vor. Umso überraschender kam deshalb am Donnerstag eine Meldung von zwei Boulevard-Zeitungen: „Tesla-Batteriefabrik vorzeitig genehmigt“, berichteten Bild und B.Z. fast gleichlautend. Beide Berichte stammen vom selben Autor – der aber offensichtlich etwas falsch verstanden oder dargestellt hat.
Tesla-Antrag betrifft nur Förderung
„Das ist keine Baugenehmigung“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf Anfrage von teslamag.de zu den Berichten. Richtig sei, dass Tesla und andere Unternehmen beantragt hätten, ihre Projekte im Rahmen einer Förderung der EU für Zellproduktion schon vorbereiten zu dürfen, obwohl die beihilferechtliche Genehmigung dafür noch nicht vorliegt. Dieser „förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn“ sei Tesla und anderen Unternehmen gestattet worden.
Sie können also ihre Projekte zur Zellproduktion schon jetzt vorbereiten, ohne zu riskieren, dass ihnen deshalb die EU-Förderung versagt wird. Doch mit einer Genehmigung von konkreten Bauvorhaben hat das schlicht nichts zu tun. Tesla könne seine deutschen Batterie-Pläne jetzt konkretisieren, erklärte die BMWi-Sprecherin, müsse das aber nicht. Bei der vom Ministerium erteilten Vorab-Genehmigung gehe es nur um die Förderungunschädlichkeit. Mit bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen habe das nichts zu tun – diese und die Förderung seien „zwei vollständig getrennte Sachverhalte“.
Die letzte Aussage der Sprecherin ist einer schriftlichen Mitteilung zu entnehmen, die sie kurz nach dem Gespräch mit teslamag.de per E-Mail schickte, weil „es jetzt teilweise zu Missverständnissen“ komme. Offenbar wunderten sich also noch weitere Redaktionen über die Berichte von Bild und B.Z.
Verwechslung mit Gigafactory-Erlaubnissen?
Die Verwirrung könnte damit zusammenhängen, dass Tesla für den Bau der eigentlichen Elektroauto-Fabrik vom Land Brandenburg schon viele Vorab-Genehmigungen bekommen hat, deren offizielle Bezeichnung sehr ähnlich klingt wie die zur Förderung des BMWi: Nach Paragraph 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz kann die zuständige Behörde (in diesem Fall auf Landesebene) einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ erlauben, während die Genehmigung des Gesamtantrags wie bei Tesla noch aussteht. Die Erlaubnis des BMWi dagegen bezieht sich auf einen „vorläufigen“ Maßnahmenbeginn, entstammt also offensichtlich einer anderen rechtlichen Konstruktion.
Bild und B.Z. zitierten das „vorläufig“ statt „vorzeitig“ sogar korrekt. Nicht mehr explizit im Text der Artikel, aber in der Überschrift stellten die Zeitungen (beide gehören zum Springer-Verlag, der seit kurzem die besondere Gunst von Tesla-CEO Elon Musk genießt) die Information trotzdem so dar, als würde sich die Bundes-Genehmigung auf konkrete Pläne für Giga Berlin beziehen.