Erneut hat vergangene Woche eine deutsche Datenschutz-Behörde vor der Verwendung der Tesla-Funktion Wächter-Modus gewarnt, und unterstützt durch Videos von absichtlichen Beschädigungen, die damit aufgeklärt wurden, sorgte das am Wochenende für intensive Diskussionen in sozialen Medien. Zumindest unter Tesla-Besitzern schien die Haltung dazu relativ einhellig zu sein: Mehrere von ihnen kündigten an, die Wächter-Funktion trotz der wiederholten Datenschutz-Warnungen weiterhin nutzen zu wollen.
Polizei dankt, Datenschutz-Amt mahnt
Nachdem andere Landesbehörden in der Vergangenheit einzelne Tesla-Besitzer wegen der Wächter-Nutzung im öffentlichen Raum verwarnt hatten, veröffentlichte vergangene Woche der Datenschutz-Beauftragte Mecklenburg-Vorpommerns eine allgemeine Information dazu. In dem Beitrag ging es sowohl um die Dashcam-Funktion zum Aufzeichnen beim Fahren als auch um den Tesla-Wächter. Beides nutzt die in den Elektroautos verbauten Kameras, und beides ist laut der Behörde „grundsätzlich zu deaktivieren“, weil sonst Schutzrechte anderer Personen verletzt würden.
Dabei übersah sie allerdings offenbar, dass Tesla an dem Wächter-Modus bereits Änderungen vorgenommen hat, wie andere Datenschützer sie gefordert hatten. Optional zeichnen die Kameras jetzt nicht mehr sofort nach der Aktivierung des Aufpassers auf, sondern erst, wenn andere Sensoren Erschütterungen registrieren. Außerdem kann man eine kürzere Speicherdauer als die zuvor fest vorgegebenen 10 Minuten einstellen. Beides hatte zuvor die Berliner Datenschutz-Beauftragte als möglichen Kompromiss zwischen Sicherheitsbedürfnis und Privatsphäre anderer vorgeschlagen.
Polizei hat sich bei mir auch für die Bilder bedankt. Und mich anschließend beim Datenschutzbeauftragten Baden-Württemberg verpfiffen: https://t.co/OAD0P6lRJ1 CC @Lawchenmann
— Uwe (@elemob_de) July 30, 2023
In genau diesem Spannungsfeld spielt sich die Diskussion um den Wächter und ähnliche Funktionen ab. Exemplarisch zeigt das der Fall des deutschen Tesla-Besitzers Uwe Keim, der schon 2020 Datenschutz-Post erhielt, wie er auf Twitter erzählte: Er hatte mit der Dashcam einen gefährlichen Rotlicht-Verstoß gefilmt und die Polizei darüber informiert. Die bedankte sich – und informierte anschließend die Datenschutz-Behörde, von der er dann einen Fragen-Katalog und den Hinweis erhielt, dass derlei Video-Überwachung „in der Regel unzulässig“ sei.
Keim investierte nach eigenen Angaben 4000 Euro an Anwaltskosten, um sie vom Gegenteil zu überzeugen, hatte damit aber keinen Erfolg. Er selbst verzichtet seitdem auf die Nutzung seiner Tesla-Dashcam, schrieb er teslamag.de auf Anfrage – während andere deutsche Tesla-Besitzer in der Diskussion über seinen Fall und andere öffentlich (aber meist nur unter ihren Twitter- oder Foren-Pseudonymen) erklärten, die Datenschutz-Warnungen zu ignorieren, weil damit letztlich nur Täter geschützt würden.
Tesla-Chef wollte Dashcam angehen
Beim Wächter-Modus dürfte das seit den Veränderungen durch ein Tesla-Update Ende 2022 inzwischen weniger kritisch sein, auch wenn sich das bis Mecklenburg-Vorpommern offenbar noch nicht herumgesprochen hat. Mit der Dashcam aber werden weiterhin stets 10 Minuten aufgezeichnet, wenn man die Speicherung per Hupe oder Touch-Befehl auslöst. Keims Anwalt hatte wegen dieses Aspekts schon mit Verbesserungsvorschlägen an Tesla geschrieben, und über inoffizielle Kanäle erhielt er nach eigenen Angaben die Information, dass CEO Elon Musk sich darum kümmern wolle. Bislang ist das aber offenbar nur beim Wächter-Modus geschehen.